Justiz

T„Kein Tötungsvorsatz“: Urteil im Prozess um den Toten vom Stader Bahnhof

Blick auf die fünf Angeklagten am Tag der Urteilsverkündung: Die beiden Haupttäter müssen ins Gefängnis, ihre „Gehilfen“ bekamen Bewährungsstrafen.

Blick auf die fünf Angeklagten am Tag der Urteilsverkündung: Die beiden Haupttäter müssen ins Gefängnis, ihre „Gehilfen“ bekamen Bewährungsstrafen. Foto: Vasel

Mit brutaler Gewalt wurde ein 44-Jähriger vor zwei Jahren am Stader Bahnhof getötet. Dafür müssen die beiden Haupttäter ins Gefängnis. Aber warum war es laut Gericht keine gezielte Tötung?

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