Justiz
T„Kein Tötungsvorsatz“: Urteil im Prozess um den Toten vom Stader Bahnhof
Blick auf die fünf Angeklagten am Tag der Urteilsverkündung: Die beiden Haupttäter müssen ins Gefängnis, ihre „Gehilfen“ bekamen Bewährungsstrafen. Foto: Vasel
Mit brutaler Gewalt wurde ein 44-Jähriger vor zwei Jahren am Stader Bahnhof getötet. Dafür müssen die beiden Haupttäter ins Gefängnis. Aber warum war es laut Gericht keine gezielte Tötung?