Kindeswohl

TKleinanzeige „Kind zu verschenken“: Was der Mutter droht

Die Frau hatte online einen Säugling als „zu verschenken“ angeboten.

Die Frau hatte online einen Säugling als „zu verschenken“ angeboten. Foto: Patrick Pleul/dpa

Eine Frau bietet ihr Kind auf einem Kleinanzeigenportal „zu verschenken“ an: Der Fall sorgt für Fassungslosigkeit - und wirft rechtliche Fragen auf. Worauf muss sich die Kindsmutter gefasst machen?

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