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Kritiker fürchten um die Entwicklung Krautsands

Nicht nur die Nordkehdinger Landwirte laufen Sturm gegen das neue Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Kehdinger Marsch“, sondern genauso die Berufskollegen auf der Elbinsel Krautsand. Dort sind auch Wirtschaftsunternehmen und Tourismus betroffen.

Von Peter von Allwörden Montag, 27.03.2017, 18:12 Uhr

Wenn am Mittwochabend, Mittwoch, 29. März, ab 19 Uhr im Krautsander Art Café der Drochterser Rat abschließend seine Stellungnahme zum geplanten Landschaftsschutzgebiet berät, dürfte der Saal mit Zuhörern gefüllt sein. Denn betroffen sind in der Tat nicht nur die Krautsander Landwirte, sondern die gesamte Bevölkerung.

„Eine Weiterentwicklung ist auf Krautsand nicht mehr möglich“, sagt der Fraktionschef der Freien Wählergemeinschaft (FWG) Cornelius van Lessen. Die Fraktion der Freien Wähler ist die einzige im Rat, die eine eigene Stellungnahme zu der Schutzverordnung abgeben will. Unterdessen hat die Kommune ihre Stellungnahme überarbeitet. Sie steht nun im Rat zur Beschlussfassung an.

Einwendungen und Proteste gibt es auch von Bootssportlern oder Anglern. Die vielen kleinen Kehdinger Häfen – ohnehin von der Verschlickung der Elbnebenarme in ihrer Existenz bedroht – könnten nicht mehr gespült und gebaggert werden, fürchten Experten wie der Gauensieker Schiffer und frühere Ratspolitiker Hans-Heinrich von Borstel, der sich vor Jahren für die Instandsetzung der alten Spülschleuse starkgemacht hat. Der Gauensieker: „Die wissen doch in Stade und Hannover gar nicht, was ein solches Schutzgebiet für die Menschen hier bedeutet.“

Die Landwirte auf Krautsand, die gemeinsam mit den Nordkehdingern im „Aktionskreis Natura 2000“ aktiv sind, sind „sehr enttäuscht“ über das Vorgehen der Naturschutzbehörde beim Landkreis und die Inhalte der Verordnung. Gemeinsam seien sie mit dem Leiter des Naturschutzamtes, Dr. Uwe Andreas, und Kreisbaurat Hans-Hermann Bode in Hannover gewesen. Damals sei vereinbart worden, gemeinsam an der Schutzverordnung zu arbeiten, aber das sei nicht geschehen, beklagt Landwirt Heinrich von Allwörden, der auf Wischhafenersand einen landeseigenen Domänenhof und zusätzlich 90 Hektar Eigenland bewirtschaftet. Von Allwörden: „Wir haben dann nichts mehr gehört. Stattdessen wird uns eine fertige Verordnung vorgelegt.“ Die Landwirte fühlen sich genauso hintergangen wie im Frühjahr vergangenen Jahres, als es hieß, dass der ausgehandelte Vertragsnaturschutz nun nicht mehr gelte und stattdessen eine Naturschutzverordnung hermüsse. Nun einigte sich die Kreispolitik zwar auf ein Landschaftsschutzgebiet, aber die Inhalte seien nicht anders als bei einem Naturschutzgebiet, teils sogar noch massiver, kritisiert der Krautsander Landwirt Matthias Feil-Frank, ebenfalls Mitglied des Aktionskreises. Was als Landschaftsschutz verkauft werde, führe zu ganz erheblichen Einschnitten.

Die Kehdinger Beratungsringleiterin Dr. Annabel Bergmann hat das Landkreis-Papier genau durchgearbeitet und viele Fehler festgestellt. „Peinliche handwerkliche Fehler“, wie Heinrich von Allwörden es formuliert. Völlig veraltete Karten seien benutzt worden, völlig verkehrte Bewirtschaftungsformen angegeben worden.

Die im LSG vorgesehenen Auflagen und Verbote machen den Landwirten auf Krautsand zu schaffen. Annabel Bergmann fasst die Kritikpunkte wie folgt zusammen:

Das Verbot von Pflanzenschutz auf den Wiesen und das Verbot der Neuaussaat von Wiesen und Weiden mache ein wirtschaftliches Bewirtschaften auf Milch- und Mastbetrieben unmöglich. Weiden dörrten aus und lieferten keine Energie mehr.

Die Vorschriften zur Düngung oder gar deren Ausschluss führten zu erheblichen Verlusten.

Behördenvertreter, Naturschützer und Wissenschaftler dürften ungefragt alle Flächen betreten, der Landwirt und Eigentümer aber nicht.

Es stehe zu befürchten, dass es im Gegensatz zum Vertragsnaturschutz keine Ausgleichszahlungen mehr gebe für Verluste.

Auf Krautsand haben im Unterschied zu Nordkehdingen fast alle betroffenen Landwirte auch ihre Hofstellen im Schutzgebiet. Zwar sind diese ausgenommen, aber da sei ganz grob ein Kreis um die Höfe gezogen worden, der teilweise keine Erweiterung der Höfe mehr zulasse.

Die Landwirte Feil-Frank und von Allwörden fühlen sich massiv eingeschränkt und erheblich geschädigt. „Da wurde gewaltig über das Ziel hinausgeschossen. Ich frage mich, wie es auch ohne Schutzgebiet jährlich zu einem Anstieg des Vogelbestands von sieben Prozent kommen kann“, merkt Ackerbauer und Rindermäster von Allwörden süffisant an.

Und sein Kollege Frank-Feil, dessen gesamter Hof im Schutzgebiet liegt, sieht so für spätere Generationen keine Zukunft mehr auf seinem Hof. Er empfindet das wie eine „kalte Enteignung“ und sagt: „Diese Schutzverordnung schwächt die gesamte Region.“

 

Die Entwicklung des Tourismus auf Krautsand sei nicht mehr möglich, befürchtet die FWG Drochtersen.

Die Freie Wählergemeinschaft (FWG) in Drochtersen will eine eigene Stellungnahme zum Schutzgebiet „Kehdinger Marsch“ abgeben. Darin fordert sie, das gesamte Landschaftsschutzgebiet (LSG) aufzuheben und zum geplanten Vertragsnaturschutz zurückzukehren.

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2014 sei es durchaus möglich und zulässig Vertragsnaturschutz anzuwenden. Das Argument, dass dann keine hoheitliche Unterschutzstellung für andere Bereiche gelte, will FWG-Fraktionschef und Jurist Cornelius van Lessen so nicht stehen lassen. „Das kann auch auf andere Art geregelt werden.“

An der vorliegenden Verordnung des LSG kritisiert van Lessen neben den erheblichen Einschränkungen für die Landwirte vor allem die Zementierung des Status quo auf Krautsand: „Da ist dann überhaupt keine Entwicklung mehr möglich – kein neues Baugebiet, kein Gewerbegebiet.“ Auch die Entwicklung des Tourismus sei nicht mehr möglich.

Massiv seien auch die Einschränkungen für Angler oder Bootssportler. Dass etwa gespült und gebaggert werden müsse, um die Tidengewässer auf Kraustand vom Schlick freizuhalten, dem sei auch nicht Rechnung getragen in der LSG-Verordnung. Weil Krautsand ein besiedeltes Gebiet sei, sei es umso wichtiger, hier zu intervenieren. Für von Lessen steht fest: „Diese Verordnung darf so auf keinen Fall umgesetzt werden.“ Und er fordert die Kehdinger Kreistagsabgeordneten auf, tätig zu werden. (pa)

 

Die Rettungsbootswerft Hatecke will die Zufahrten über Straßen und Süderelbe sichergestellt haben.  otos von Allwörden (2), Klempow

Die Krautsander Rettungsbootswerft Hatecke und das Entsorgungsunternehmen Meyer in Wischhafen melden Bedenken gegen das neue Landschaftsschutzgebiet (LSG) an. Beide fordern eine Korrektur der Grenzziehung. Diese ginge teils über die Grenzen des Vogelschutz- und FFH-Gebiets hinaus.

So sieht Firma Meyer die Gefahr von Einschränkungen des Hafenbetriebs an der Süderelbe. Das Unternehmen ver- und entsorgt vom firmeneigenen Wischhafener Hafen aus die Inseln Helgoland und Neuwerk. Sowohl der Hafenbetrieb als auch die Befahrbarkeit der Süderelbe mit den Kümos müsse gewährleistet sein. Das sei bei der jetzigen Grenzziehung des LSG nicht der Fall. Die Unterhalts-Baggerung der Süderelbe müsse gesichert sein.

Ähnliche Probleme hat das Unternehmen Hatecke. Der Grenzverlauf des LSG rage in das Industriegebiet, stellt Firmenchef Peter Hatecke fest und schreibt in seiner Stellungnahme: „Es entsteht der Eindruck, dass diese vom Umweltministerium erarbeitete Darstellung vorsätzlich falsch erfolgt ist.“ Auch Hatecke fordert die Erreichbarkeit der Dornbuscher Betriebsstätte über die Süderelbe und entsprechende Baggermöglichkeiten. Grundsätzlich dürfte die Entwicklung und Erweiterung der beiden Werftstandorte in Dornbusch und auf Krautsand nicht eingeschränkt oder gefährdet werden.

Der Straßenverkehr zur Werft und ein möglicher Ausbau der Zufahrtsstraßen müssten ungehindert möglich sein, so Hatecke. Er kritisiert zudem, dass nur landeseigene Hofstellen mit Pufferzonen vom LSG ausgenommen seien.

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