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Gerichtsurteil

Kritisierter Blitzer TraffiStar S350 steht auch im Landkreis Stade

Der Blitzer an der Bundesstraße 74 in Hagenah: Es handelt sich um das Modell von Jenoptik. Foto: Beneke

Der Blitzer an der Bundesstraße 74 in Hagenah: Es handelt sich um das Modell von Jenoptik. Foto: Beneke

Dieses Urteil lässt aufhorchen: Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hegt Zweifel an der Korrektheit der Messungen des Blitzers TraffiStar S350. Die aufgenommenen Fotos von Temposündern sind demnach nicht verwertbar. Im Landkreis Stade ist das Gerät mehrfach im Einsatz.

Von Daniel Beneke Montag, 15.07.2019, 07:00 Uhr

Seit einigen Jahren sind die Geräte dieses Typs auch im Landkreis Stade im Einsatz: fest installiert an der Bundesstraße 74 in Hagenah und an der Landesstraße 111 in Freiburg-Esch sowie mobil auf einem der beiden Überwachungswagen der Kreisverwaltung. Das bestätigt Landkreis-Dezernentin Nicole Streitz auf TAGEBLATT-Anfrage.

Vorher habe der Kreis auf Geräte mit Kontaktschleifen in der Fahrbahn gesetzt. Das neue System, das mit lasergestützten Messungen arbeitet, habe den Vorteil, dass beide Spuren erfasst werden können. Ein Ausweichen auf die Gegenfahrbahn bringe also nichts. In der Vergangenheit hatte es immer wieder gefährliche Manöver gegeben, weil sich Autofahrer der Kontaktschleife entziehen wollten. Zudem ist ein Eingriff in die Fahrbahndecke nicht notwendig, was die Installations- und Wartungskosten dauerhaft gering hält. Kurzum: Es handele sich nach Ansicht der Kreisverwaltung um ein amtlich anerkanntes, standardisiertes Messverfahren zur Geschwindigkeitskontrolle.

„Wir müssen das Urteil analysieren“, sagt Nicole Streitz. „Wir gehen allerdings davon aus, dass wir die Geräte erst einmal weiter betreiben können.“ Das Urteil sei kein Freibrief zum Rasen. Das Gerichtsverfahren im Saarland sei noch nicht beendet, ohnehin sei ein solches Urteil für den Landkreis Stade nicht bindend. Die Verfassungsgerichte der anderen Bundesländer müssten entscheiden, ob sie sich dem Votum des saarländischen Gerichtshofs anschlössen.

Die Messtechnik arbeite zuverlässig und korrekt, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) habe das Gerät und die dazugehörige Software geprüft und zugelassen. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Celle im Dezember vergangenen Jahres bestätigt, dass das System TraffiStar S350 sowohl die gesetzlichen Vorgaben nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung als auch die der PTB erfüllt. Gleichlautende Beschlüsse ergingen an den Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Schleswig und Bamberg.

Der Hersteller Jenoptik hält das Urteil im Saarland „für nicht richtig“, sagt Sprecherin Cornelia Ehrler. Der Richterspruch setze „ein schlechtes Zeichen für die Verkehrssicherheit in Deutschland“. Noch im Juli will Jenoptik eine Software-Änderung vorlegen, die die Kritikpunkte aus dem Urteil ausmerzt. In Hamburg sind nach Angaben der Innenbehörde sechs der 34 fest installierten Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen vom gleichen Typ, unter anderem an der Bundesstraße 73 (Stader Straße) in Heimfeld.

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