Lockert auch Niedersachsen das Karfreitags-Tanzverbot?

Eine Disco-Kugel dreht sich in einem Club im Hamburger Schanzenviertel. Das Tanzverbot an Karfreitag bleibt in Niedersachsen bestehen. Foto: Jonas Walzberg/dpa
Der Hamburger Senat lockerte das Karfreitags-Tanzverbot. Die Regeln wurden um mehrere Stunden verkürzt. In Niedersachsen sind die Gesetze strenger. Dabei soll es auch bleiben.
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Hannover. Anders als in Hamburg soll das sogenannte Karfreitags-Tanzverbot in Niedersachsen nicht gelockert werden. Aus Sicht des Innenministeriums bestehe kein entsprechender Handlungsbedarf, teilte ein Sprecher am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Hannover mit. Das sogenannte Tanzverbot ist im niedersächsischen Feiertagsgesetz geregelt.
Der rot-grüne Hamburger Senat hatte die Beschränkungen gelockert. Künftig gelte das Verbot für „musikalische Darbietungen jeder Art in Gaststätten“ sowie „der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen“ nur noch von 5 Uhr am Karfreitag bis Mitternacht, teilte ein Sprecher des Senats am Dienstag mit.
Karfreitags-Tanzverbot in Niedersachsen gilt ab Gründonnerstag
Die Regeln wurden damit um mehrere Stunden verkürzt. Bisher musste am Karfreitag schon ab 2 Uhr Stille herrschen - bis 2 Uhr am folgenden Samstag.
In Niedersachsen sind die Regeln strenger als in der Hansestadt. Laut Innenministerium besteht das sogenannte Tanzverbot hier ab dem frühen Gründonnerstagmorgen sowie am gesamten Karfreitag und Karsamstag. (dpa)