Matthias Keck erhebt Vorwürfe gegen die KVG

Matthias Keck verteilt am Mittwochmorgen Flugblätter auf dem Pferdemarkt in Stade. Foto Stief
Matthias Keck, der in seinem Rollstuhl auf dem Pferdemarkt in Stade steht, fühlt sich ungerecht behandelt. Daher verteilt er am Mittwochmorgen dort – und später in Buxtehude – Flugblätter. Ziel seiner Vorwürfe ist die KVG, die so Keck, die Fahrgastrechte mit Füßen trete.
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Der 50-jährige Keck bezieht sich auf einen Vorfall im Februar letzten Jahres. Da fuhr er mit seinem Rollstuhl über eine Rampe in den Fahrgastraum eines KVG-Busses. Was dann geschah, darüber gehen die Aussagen auseinander. Die Rampe sei zerbrochen und habe seinen maßgeschneiderten Rollstuhl dabei so stark beschädigt, dass er nicht mehr zu gebrauchen gewesen sei, sagt Keck. Die Busfahrerin sagt als Zeugin, der Rollstuhl sei schon komplett im Bus gewesen.
Bei der KVG nahm die Schadensmeldung ihren Verlauf, „wie üblich“, sagt Pressesprecher Oliver Blau. Die Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen HDN wurde eingeschaltet und prüfte den Fall. „Das Ergebnis fiel zu seinen Ungunsten aus“, sagt Oliver Blau zum Ergebnis.
Matthias Keck ließ die Sache nicht auf sich beruhen. Er schaltete einen Rechtsanwalt ein und wollte in der festgefahrenen Sache ein Verfahren vor dem Landgericht anstrengen. Eine Zivilkammer sollte nach seiner Vorstellung zu dem Urteil gelangen, dass er Anspruch auf einen neuen Rollstuhl vonseiten der KVG/HDN hat.
Doch auch das klappte nicht so, wie es sich Matthias Keck gewünscht hatte. Es haperte vor allem daran, dass Keck nicht schlüssig belegen konnte, dass der Rollstuhl tatsächlich sein Eigentum ist. Quittungen hatte er nicht, weil der Rollstuhl ihm schon viele Jahre gute Dienste geleistet habe, sagt Keck im Gespräch mit dem TAGEBLATT auf dem Pferdemarkt.
Bezweifelt werden die Eigentumsverhältnisse wohl vor allem, weil Keck seit 20 Jahren im Gefängnis einsitzt. Das teilt er zwar nicht im Gespräch mit, es geht aber zumindest aus den Schriftstücken der „Pressemappe“ hervor, die er interessierten Journalisten mitgibt. Keck hatte nach einem bewaffneten Raubüberfall schwere Schussverletzungen davongetragen, die ihn seitdem an den Rollstuhl fesseln.
Darauf bezieht sich auch die Richterin des Landgerichts in ihrer Ablehnung des Gesuchs auf Prozesskostenhilfe: Danach sei es „nicht ersichtlich, dass der Antragsteller die Kosten für einen neuen maßgeschneiderten Rollstuhl selbst zu tragen hätte.“
Auch das ablehnende Schreiben vom Landgericht ließ Keck nicht verstummen. Er entschloss sich zu einer öffentlichkeitswirksamen Aktion und verteilte in Stade und Buxtehude zusammen an die 200 Flugblätter mit Vorwürfen an die KVG. Er beißt sich vor allem daran fest, dass die KVG auf ihrer Homepage unter der Rubrik Fahrgastrechte zusichert, dass es bei der Beschädigung von Mobilitätshilfen behinderter Menschen eine Entschädigung gibt. Diese Fahrgastrechte sieht er in seinem Fall mit Füßen getreten.