Rechtsstreit

Milliardenstrafe gegen Intel: EU-Kommission droht Niederlage

Intel streitet sich mit der EU-Kommission.

Intel streitet sich mit der EU-Kommission. Foto: Fabian Sommer/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa

2009 verhängte die EU-Kommission gegen den Mikroprozessorhersteller Intel eine Milliarden-Geldbuße wegen ihrer vermeintlich beherrschenden Stellung auf dem Markt. Das EuGH begutachtet die Lage nun.

Von dpa 18.01.2024, 13:15 Uhr

Luxemburg. Im Rechtsstreit um eine Milliardenstrafe gegen den Tech-Konzern Intel könnte die EU-Kommission eine weitere Schlappe vor Gericht erleiden.

In einem Gutachten empfiehlt Generalanwältin Laila Medina dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), zwei von sechs von der Kommission vorgebrachte Gründe gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union zurückzuweisen. Dieses hatte 2022 entschieden, die Kommission habe nicht bewiesen, dass beanstandete Rabatte Konkurrenten tatsächlich rechtswidrig vom Markt verdrängt haben.

Langjähriger Streit

Der Streit um die Vorwürfe gegen Intel zieht sich bereits seit Jahren. 2009 verhängte die EU-Kommission gegen den amerikanischen Mikroprozessorhersteller Intel eine Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro. Das Unternehmen habe seine beherrschende Stellung auf dem Markt für x86-Prozessoren missbräuchlich ausgenutzt, hatte die Brüsseler Behörde damals ihre Entscheidung begründet.

Nach einigen Jahren Rechtsstreit erklärte das Gericht der EU die Entscheidung der EU-Kommission über die Geldbuße teilweise für nichtig. Dagegen wehrt sich die EU-Kommission nun vor dem EuGH. Das Gutachten legt aber nun nahe, dass sich der EuGH in Teilen nicht von den von der EU-Kommission vorgebrachten Argumenten überzeugen lassen dürfte.

Die Gutachten sind für den EuGH nicht bindend, oft folgen die Luxemburger Richterinnen und Richter aber den Einschätzungen ihrer Generalanwälte. Medina hatte sich auf Bitten des Gerichtshofs mit zwei von sechs Rechtsmittelgründen beschäftigt, die die Kommission gegen die Entscheidung des Gerichts der EU vorgebracht hatte. Dabei kam sie zu dem Schluss, dass von der Kommission vorgebrachte Argumente nicht dazu geeignet seien, die Entscheidung des Gerichts infrage zu stellen.

Weitere Themen

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel

Mehr Menschen mit Schwerbehinderung in Jobs

Die Zahl der Behinderten in Arbeit ist gestiegen - aber immer noch zu gering. Viele Betriebe erfüllen ihre Verpflichtung zur Einstellung nicht. Dabei sind Schwerbehinderte oft gut ausgebildet.

Durchsuchungen bei der Deutschen Bank

Deutschlands größtes Geldhaus muss wieder einmal Staatsanwälte und Steuerfahnder in seine Räume lassen. Es geht um lange zurückliegende Geschäfte der inzwischen integrierten Postbank.