Nachbarin bei Gewaltorgie erschlagen
In einem Gewaltexzess haben zwei Frauen und zwei Männer nach Überzeugung des Hamburger Landgerichts gemeinschaftlich eine ältere Nachbarin zu Tode geprügelt. Die Strafkammer verurteilte die vier Angeklagten am Freitag zu Haftstrafen zwischen knapp fünf und zehn Jahren.
In einem mehrstündigen Gewaltexzess haben zwei Frauen und zwei Männer nach Überzeugung des Hamburger Landgerichts gemeinschaftlich eine ältere Nachbarin zu Tode geprügelt. Die Strafkammer verurteilte die vier Angeklagten am Freitag zu Haftstrafen zwischen knapp fünf und zehn Jahren.
Die 37 Jahre alte Hauptangeklagte, ihr Partner sowie ihre jugendliche Tochter und deren Freund hatten die Nachbarin bei einem Trinkgelage mit Schlägen, Fußtritten und einem Schaufelstiel aus Metall misshandelt, wie das Gericht feststellte. Die 65-jährige sei schon Jahre vor der Tat von der 37-Jährigen ausgenutzt worden, sagte der Vorsitzende Richter, Georg Halbach.
Die beiden Frauen hätten im Stadtteil Lohbrügge übereinander gewohnt. Sie seien früher befreundet gewesen. Dann sei die Ältere in Abhängigkeit von der Jüngeren geraten. Die 37-Jährige habe ihr Untermieter in die Wohnung gesetzt, die Miete aber selbst kassiert. Auch anderes Geld musste die 65-Jährige abgeben. Am Vormittag des 11. Oktober 2017 habe sie der Angeklagten 65 Euro ausgehändigt. Dann kaufte der Freund der 37-Jährigen Drogen und im Supermarkt Wodka. Am Mittag begann das Gelage der vier Angeklagten. Grundlos habe die 37-Jährige angefangen, auf die Nachbarin einzuschlagen. Es sei zu einer Gewaltorgie gekommen, bei der die 37-Jährige treibende Kraft gewesen sei, sagte Halbach. Die leblose Frau legten sie schließlich in ihr Bett. Dort wurde sie am nächsten Tag tot gefunden.
Die 37 Jahre alte Hauptangeklagte wurde zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Ihr mitangeklagter Partner wurde der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Der 26-Jährige erhielt acht Jahre Gefängnis. Die 16-jährige, in Hamburg geborene Tochter der Hauptangeklagten muss aus dem gleichen Grund eine Jugendstrafe von vier Jahren und neun Monaten verbüßen, der 19 Jahre alte deutsche Freund der Tochter wurde wegen Totschlags zu einer siebenjährigen Jugendstrafe verurteilt.