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Naturschutzgebiet „Elbe und Inseln“: Altländer Interessen wahren

Der Naturschutz darf die Interessen und Hauptwirtschaftszweige der Gemeinde Jork, insbesondere im Bereich von Obstbau und Wassertourismus, nicht gefährden. Das haben Politiker in einer Stellungnahme zum Naturschutzgebiet „Elbe und Inseln“ deutlich gemacht.

Von Björn Vasel Mittwoch, 14.11.2018, 10:45 Uhr

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Der Landkreis hat das Verfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebiets „Elbe und Inseln“ eingeleitet und setzt damit eine Vorgabe der Europäischen Union, des Bundes und des Landes um (das TAGEBLATT berichtete). Das soll unter anderem den Schierlings-Wasserfenchel, aber auch die bedeutende Seehund- und Vogelpopulation schützen. Das 7644 Hektar große Gebiet wird zu 78 Prozent aus Wasser- und Wattflächen bestehen und nicht nur die Elbe, sondern auch bestehende Naturschutzgebiete (NSG) in der Gemeinde Jork, wie beispielsweise das NSG „Borsteler Binnenelbe und Großes Brack“ umfassen.

Die Kommunen an der Unterelbe geben im Zuge des Beteiligungsverfahrens ihre Stellungnahmen ab. Bei der Sitzung des Bauausschusses brachten die Jorker ihre einstimmig auf den Weg. „Generell nicht nachvollziehbar“ sei, dass die Elbvertiefung zugelassen wird – und der Fluss gleichzeitig zum Naturschutzgebiet erklärt wird. Jork hat noch Bedenken und macht sich für Änderungen des Entwurfs einer Verordnung über das Naturschutzgebiet „Elbe und Inseln“ stark.

Wichtig ist den Altländern, dass die Funktion der Borsteler Binnenelbe als „Speicherbecken für salzarmes Wasser“ langfristig gesichert ist – verbunden mit einer Freistellung. Das Volumen von 1990 müsse wiederhergestellt werden, um die Beregnung der Obstplantagen („Frostschutz im Frühjahr“ und „klimatisierende Beregnung im Sommer gegen Sonnenbrand“) in einem 2000 Hektar großen Gebiet zu sichern. Deshalb müsse garantiert werden, dass die Binnenelbe von einer rund 70 Zentimeter starken Aufschlickung befreit wird. Diese Problematik habe seit der Elbvertiefung von 1999 zugenommen.

Den Altländern reicht die Zusicherung von Kreisnaturschutzamtsleiter Dr. Uwe Andreas nicht, dass eine Ausbaggerung möglich wäre. Das müsse schriftlich in der Verordnung stehen, so die Jorker. Das heißt: Zusätzlich zu der im Text bereits freigestellten Nutzung für die Beregnungszwecke (Entnahme von Wasser) müsse der Text um die Möglichkeit der Ausbaggerung und das weitere Betreten der „Tjalk Annemarie“ im Bereich des „Alten Hafens“ in Neuenschleuse in der Binnenelbe gesichert werden. Das Museumsschiff liegt im NSG. Der Yachthafen Neuenschleuse liegt außerhalb des Schutzgebietes, der Weg zum Hafen führt aber durch das Gebiet. Deshalb sollen die Zufahrt und der Betrieb des Hafens (und des Cafés Möwennest) schriftlich gesichert werden.

Das gelte auch für die dauerhafte Sicherung der Hahnöfer Nebenelbe – für den Wassertourismus und die Segelausbildung des Altländer Yachtclubs (AYC); mehr als 70 Kinder und Jugendliche trainieren auf der Nebenelbe, geschützt durch die Inseln Hanskalbsand, Neßsand und Schweinesand (vor den großen Pötten und Strömung) auf dem Hauptstrom. Gesichert werden müsse auch die Hafenanlage der IG Schlengelbau an der Lühe.

Das alles wäre laut Kreis weiter möglich, das Befahren der Flüsse und die Nutzung rechtmäßig vorhandener Anlagen und Bootsanleger an den Bundeswasserstraßen Elbe, Este und Lühe bleibe freigestellt. Für das Befahren, das Festmachen und das Trockenfallen mit oder von Booten gelten schon heutzutage in den bestehenden NSG, wie den Elbinseln, Beschränkungen.

Damit nicht genug: Auch der alte, zurzeit nicht mehr genutzte, nur noch in Rudimenten sichtbare Fähranleger am Fährhaus Kirschenland in Wisch müsse Bestandsschutz erhalten, um ihn reaktivieren zu können. Zudem müssten die Strände in Wisch und Lühe weiter zugänglich sein.

Und: Das Naturschutzgebiet dürfe eine (wasser-)touristische Nachnutzung des Gefängnisses Hahnöfersand – nach der ab 2025 geplanten Schließung – nicht verhindern oder behindern, der Alte Hafen und Teile des Ufers nördlich der JVA müssten raus aus dem Verordnungsgebiet, um dort Anlegemöglichkeiten für Segler und Kanuten schaffen zu können.

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