Neue Qualitätspyramide für deutsche Weine
Die Lese läuft noch - aber für den Jahrgang gelten neue Regeln. (Symbolbild) Foto: Andreas Arnold/dpa
Der 2026er-Jahrgang gilt wegen des Hitzesommers als vielversprechend. Und die Winzer müssen sich an neue Regeln halten.
Mainz. Mit dem Jahrgang 2026 ist in Deutschland eine neue Qualitätspyramide Pflicht. „Die neue Qualitätseinteilung wurde bereits im Jahr 2021 im Rahmen einer Weinrechtsänderung beschlossen, bis zum 2025er-Jahrgang galt jedoch noch eine Übergangsfrist“, sagt der Sprecher des Deutschen Weininstituts (DWI), Ernst Büscher. Was sich jetzt ändert:
Was g.g.A. und g.U. bedeutet
Die neue Qualitätspyramide basiert auf dem gleichen Prinzip wie in romanischen Ländern. Für die Qualität ist die Herkunft der Trauben entscheidend. „Dabei gilt der Grundsatz: Je enger die Herkunft, desto höher die zu erwartende Qualität“, erläutert Büscher.
Die Herkunft bezieht sich einmal auf die 26 gesetzlich definierten Landweingebiete. Sie gelten als „Region mit geschützten geografischen Angaben“ (g.g.A.).
Zum anderen geht es um die Qualitätswein-Anbaugebiete. Sie haben den qualitativ höheren Status g.U. für „geschützte Ursprungsbezeichnung“. Sie müssen zu 100 Prozent aus einem der 13 deutschen Weinanbaugebiete kommen.
Vierstufige Pyramide
Innerhalb der g.U.-Weine gibt es eine vierstufige Pyramide. Auch dabei geht es um die Herkunft.
- Die Basis bilden Weine, deren Trauben aus dem gesamten Anbaugebiet stammen können.
- Auf der nächsten Stufe stehen die „Regionenweine“, etwa aus einem definierten Bereich eines Anbaugebiets wie dem Kaiserstuhl oder aus einer früheren Großlage.
- Stufe drei umfasst die sogenannten Ortsweine, deren Trauben nur noch aus einer einzigen Gemeinde oder einem Ortsteil stammen dürfen.
- An der Spitze stehen die Lagenweine. „Sie bringen die bodenspezifischen und mikroklimatischen Besonderheiten der jeweiligen Einzellage in besonderer Weise zum Ausdruck“, sagt Büscher.
Spitzenweine
Um die Spitze deutscher Weine zu stärken, wird es auch die Möglichkeit geben, die Begriffe „Großes Gewächs“ und „Erstes Gewächs“ zu verwenden. Sie waren bisher weitestgehend den Mitgliedsbetrieben des Verbands der Prädikatsweingüter (VDP) vorbehalten. Die Kriterien dafür werden aber noch erarbeitet - vom VDP und dem Deutschen Weinbauverband.

Der Deutsche Weinbauverband und der VDP erarbeiten die Kriterien dafür, was künftig als „Großes Gewächs“ gelten kann. (Archivbild) Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Prädikatsweine bleiben
Prädikate wie Kabinett, Spätlese oder Auslese bleiben bestehen, werden aber in die Herkunftspyramide integriert. Damit kann es auf den verschiedenen Ebenen sowohl einen trockenen Tropfen als auch eine süße Auslese geben.
„Die bisherige alleinige Qualitätseinteilung nach Prädikatsstufen, die auf den Zuckergehalten in den Trauben basiert, stammt aus der Zeit vor dem Klimawandel“, erläuterte Büscher. Die Mostgewichte in der Qualität von Spätlese und Auslese seien jedoch inzwischen Normalität. Für die trockenen Weine, die mehr als die Hälfte aller qualitätsgeprüften Weine ausmachten, sei die Prädikatspyramide nicht so gut geeignet.