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Landkreis Harburg

Neue Schöffen im Landkreis gesucht

Der Landkreis Harburg sucht Jugendschöffen für den Zeitraum von 2019 bis 2023. Die Voraussetzungen für die Ausübung dieses Amtes erfüllen Frauen und Männer zwischen 25 und 69 Jahren, die deutsche Staatsangehörige sind und im Landkreis Harburg wohnen.

Dienstag, 27.02.2018, 17:09 Uhr

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Juristischer Sachverstand ist nicht nötig. Die Bewerber sollten aber bereits Erfahrung in der Jugenderziehung – etwa als Übungsleiter im Sport – haben oder anderweitig erzieherisch befähigt sein. Die Jugendschöffen haben das gleiche Stimmrecht wie hauptamtliche Richter bei der Auswahl von erzieherischen Mitteln und Strafen. „Sie bringen aber oft einen entscheidend anderen Blick auf die Gesamtsituation des Beschuldigten ein“, weiß Reiner Kaminski, Fachbereichsleiter Soziales beim Landkreis.

Der Landkreis Harburg sucht Jugendschöffen für die Amtsgerichte Tostedt und Winsen sowie die Landgerichte Stade und Lüneburg. Interessierte können ihre Bewerbungen an ihre Stadt, Samt- oder Einheitsgemeinde im Kreis Harburg richten. Die Kommunen leiten die Vorschläge an die Kreisverwaltung weiter. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages und der Schöffenwahlausschuss des jeweiligen Gerichts legen die endgültige Auswahl fest. Weitere Informationen und ein Bewerbungsbogen sind auch unter www.landkreisharburg.de/jugendschoeffen zu finden. Fragen beantworteten die Mitarbeiter der Kreisjugendpflege unter Telefon 0 41 71/ 69 34 79.

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