„Queen Mary 2” hat wieder in Hamburg festgemacht
Schaulustige beobachten, wie das Kreuzfahrtschiff „Queen Mary 2“ in den Hamburger Hafen einläuft. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/Daniel Bockwoldt
Nach vier Monaten Pause hat die „Queen Mary 2” am Mittwoch wieder in Hamburg festgemacht. Die „Königin der Meere” erreichte das Cruise Center Steinwerder am Mittag, zahlreiche Zuschauer wollten dabei sein.
Das vor 20 Jahren gebaute Kreuzfahrtschiff kann fast 2700 Passagiere beherbergen. Das Flaggschiff der britischen Cunard-Reederei ist 345 Meter lang und knapp 49 Meter breit. Der nächste Anlauf der „Queen Mary 2” in Hamburg ist nach Angaben des Hafens am 22. Oktober geplant.
Das Kreuzfahrtschiff „Queen Mary 2“ läuft am Mittag in den Hafen ein.
Cunard: Die nächste Queen legt ab
Im Mai vervollständigt Cunard Line mit einem neuen Kreuzfahrtschiff sein königliches Quartett. Mit der "Queen Anne" hat die Flotte der britischen Reederei vier Schiffe im Einsatz - ursprünglich sollte die "Queen Anne" schon 2022 ablegen.
Der Name des im klassischen Design gehalten Schiffes für bis zu 2996 Passagiere ist eine Hommage an Anne Stuart, die von 1702 bis 1714 als Monarchin regierte und die Einigung Großbritanniens erreicht hat. Die Jungfernfahrt geht am 3. Mai von Southampton nach Lissabon.
Auch die anderen Schiffe des Flotte der Luxus-Reederei ehren mit ihren Namen große britische Königinnen: Sie heißen "Queen Mary 2", "Queen Victoria" und "Queen Elizabeth".
Der Gegenentwurf zu den eher schrillen Royal-Caribbean-Riesen: Die klassisch gehaltene "Queen Anne" von Cunard Line. Foto: Cunard/dpa-tmn
Kreuzfahrt: Die Reederei macht die Regeln
Was an Bord eines Kreuzfahrtschiffes wie zum Beispiel der "Queen Mary 2" gilt, kann von verschiedenen Faktoren beeinflusst sein. Eine klare oberste Instanz gibt es aber auf jedem Schiff. Kreuzfahrt-Fachmann Franz Neumeier hilft, die rechtliche Situation an Kreuzfahrtschiffen zu durchschauen:
Grundsätzlich gilt nach seinen Worten auf dem Schiff eigentlich das Recht des Flaggenstaates - faktisch jedoch wisse kein Mensch, welche Rechte mit Blick auf bestimmte Situationen etwa auf den Bahamas oder in Panama gelten, unter deren Flagge viele Schiffe fahren.
"Insofern ist das, was an Bord gültig ist, im Groben das Regelwerk, dass die Reederei aufstellt", erklärt Neumeier. Darauf lässt man sich mit der Unterzeichnung des Reisevertrags ein und dementsprechend kann man es vor der Reise auch lesen. Wie viele das am Ende machen, stehe natürlich auf einem anderen Blatt, sagt der Journalist, der die Website "cruisetricks.de" betreibt.
Die „Queen Mary 2“ zieht auf der Elbe am Hamburger Containerterminal vorbei. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
Der Kapitän hat das letzte Wort
"Im Grunde sind das aber alles Dinge, die man sich mit dem gesunden Menschenverstand selbst erschließen kann", sagt der Experte mit Blick auf Do und Don'ts. An Bord setzt das Personal die Regeln durch. Die oberste Instanz ist der Kapitän oder die Kapitänin. Ihm oder ihr obliegt zum Beispiel die Entscheidung, ob jemand nach einem Regelverstoß das Schiff verlassen muss.
Interessant zu wissen: Liegt das Schiff am Hafen, haben laut Neumeier auch lokale Behörden mitzureden. Und: "Bei Karibik-Kreuzfahrten von den USA aus mischt auch mal das FBI mit, sobald US-Amerikaner betroffen sind."
Alles in allem sei das Recht auf Kreuzfahrtschiffen eben ein komplexes Thema, doch die Quintessenz sei simpel: "Man entgeht alledem, in dem man sich an Bord vernünftig verhält."
(dpa)