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Satzung: CDU lehnt Steuererhöhung ab

Arnhild Biesenbach.

Arnhild Biesenbach.

„Mit der CDU gibt es keine Steuererhöhung. Wir bleiben glaubwürdig“, sagte die Fraktionsvorsitzende Arnhild Biesenbach – und kritisiert die Fraktionen, die den Wegfall der Straßenausbaubeitragssatzung durch eine Erhöhung der Grundsteuer B finanzieren wollen.

Von Björn Vasel Dienstag, 02.05.2017, 20:32 Uhr

Von der SPD ist Biesenbach „ziemlich enttäuscht“. Denn die beiden großen Parteien hätten eigentlich die Informationsveranstaltung der Verwaltung für die Bürger am 11. Mai abwarten und im Anschluss über eine gemeinsame Kompromiss-Lösung reden wollen. Gemeinsam mit der SPD haben BBG/FWG, FDP, Grüne und AfD – diese unterstützten das Aktionsbündnis um Petra Kreizberg für die Abschaffung – im Rat jetzt eine deutliche Mehrheit. In Buxtehude gibt es bereits einen Antrag der Gruppe FDP-BBG/FWG, die eine Erhöhung auf 408 Punkte vorsieht.

Die Steuererhöhungen seien unsozial, Eigentümer könnten sie auf ihre Mieter umlegen, betont der CDU-Parteivorsitzende Alexander Krause. Er wirft der Allianz vor, eine „unehrliche Politik zu betreiben“. Einerseits beklagten sie gebetsmühlenartig, dass die Straßensatzung unsozial sei, nun könnten Vermieter wie Kreizberg die Erhöhung auf ihre Mieter umlegen. Dabei seien die Mieten in der Stadt schon hoch genug. Auch Eigenheimbesitzer, die als Selbstnutzer keine Wohnung vermieten, würden belastet, so der Vorsitzende des Bauausschusses, Robert Kamprad (CDU). Er beklagte, dass der Entschluss vor einer Bestandsaufnahme der Straße gefallen sei. Es sei offen, welche Kosten auf die Stadt zukommen.

Anstatt weiter mit Scheuklappen populistische Politik zu betreiben, sollten die anderen zur Sachpolitik zurückkehren, so Krause. Die CDU werde im Rat gegen eine Abschaffung der Satzung und damit gegen eine Steuererhöhung stimmen.

Die meisten Eigentümer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung müssten mit eine Mehrbelastung von 20 und mehr Euro/Jahr rechnen. Allerdings ist offen, ob das Geld im Straßenbau landet. Denn Steuereinnahmen sind nicht zweckgebunden, Rücklagenbildung ist nicht möglich.

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