TSchadet die A20 dem Norden mehr als sie wirtschaftlich nützt?
Protestschild zwischen Oldendorf und Bossel: Die geplante A20 rückte in diesem Jahr durch ein Gerichtsurteil in den Blickpunkt.
Die Kritik an der geplanten Küstenautobahn reißt nicht ab. Jetzt gerät ihr wirtschaftlicher Nutzen für Transporte rund um den Hamburger Hafen in den Fokus. Neue Pläne zum Kehdinger Kreuz liegen aus.
Die Initiative für einen ökologischen, nachhaltigen Personen- und Güterverkehr (IÖNPG) hat ihre Haltung zu den A20-Planungen bekräftigt. Manfred Schuster, Sprecher der Initiative, schrieb zum Jahreswechsel zwei offene Briefe an Jens Hansen, das für das Containergeschäft zuständige Vorstandsmitglied bei der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA), und an Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts.
Hintergrund ist ein NDR-Bericht, in dem unter Berufung auf Aussagen Hansens von einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung der HHLA die Rede war.
„Die Notwendigkeit einer Autobahn, der A20, für die Hafenhinterlandverkehre war das Hauptargument der Befürworter und Planer dieser Autobahn.“ Dabei führten die Gütertransporte aus den Häfen hauptsächlich in Richtung Süden beziehungsweise kämen für den Export aus dem Süden dorthin, kritisiert die Initiative für einen ökologischen, nachhaltigen Personen- und Güterverkehr.
Die in West-Ost-Richtung von Westerstede bis Drochtersen geplante A20 diene dem nicht, ist Initiativ-Sprecher Manfred Schuster überzeugt. Für die wesentlich weniger als zehn Prozent der Güter, die aus den Häfen kämen und für den Osten bestimmt seien, brauche es diese Straße nicht. „Da genügen die schon vorhandenen Verkehrswege - und da vor allem die Schiene. Uns war sehr schnell klar, dass der Nutzen der A20 woanders liegt: in Rotterdam und Antwerpen. Die Autobahn wird eine zusätzliche Rollbahn für diese Häfen“, fürchtet die Initiative.
Ein Containerschiff legt im Hamburger Hafen an. Für den Weitertransport der Güter brauche es die A20 nicht. Die stärke stattdessen die Häfen in Rotterdam oder Antwerpen, kritisiert die IÖNPG. Foto: Brandt/dpa
Anbindung der Häfen in Antwerpen und Rotterdam
„Uns ist vollkommen unverständlich, dass die Befürworter und Planer sich bis heute diesem Argument gegenüber verschlossen haben. Dabei müssten sie doch spätestens dann aufgemerkt haben, als Olaf Lies, Verkehrsminister der ersten niedersächsischen rot-grünen Koalition, die damals von den Niederländern in Planung befindliche 'Wunderline' von Groningen bis Bremen nur für den Personen- und nicht für den Güterverkehr zugelassen haben wollte.“
Diese Schienenverbindung diene den ARA-Häfen (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen) als zusätzliche Möglichkeit, die Güter an den norddeutschen Häfen vorbeizubringen und schade damit Wirtschaftsstandorten im Norden, so habe Lies argumentiert, schreibt Schuster in seinem Brief. Der „Weitblick“ von Lies habe damals wie heute offenbar nicht gereicht, dieses Argument auf die A 20 zu übertragen, kritisiert Schuster.
Hamburg könne den A-20-Bau verhindern
„Hamburg hat jetzt die Möglichkeit, diesen auch aus klimapolitischer Sicht absolut desaströsen Bau der A20 zu verhindern. Eile ist dabei dringend geboten, denn das Verkehrsministerium des Bundes unter Volker Wissing will den Neubau von Fernstraßen forcieren. Das legt der ,Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich‘ nahe, heißt es in dem Brief der IÖNPG.
„Wenn es nach Wissing geht, sollen nicht nur Wasserstraßen und Bahnlinien beschleunigt ausgebaut oder neu gebaut werden, sondern auch Straßen, wenn diese ,fest disponiert‘ sind oder ,der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf feststellt‘“, berichtete das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.
Dass vor diesem Hintergrund das Straßenbauprojekt von überragendem öffentlichen Interesse“ sei und durchgesetzt werden solle, „um auch der herausragenden Bedeutung einer leistungsfähigen Fernstraßeninfrastruktur für das Gemeinwohl gerecht zu werden“, widerspricht nach Überzeugung Schusters dem Koalitionsvertrag. Der Vertrag sehe schließlich eine erneute Prüfung der Verkehrsprojekte unter klimapolitischen Gesichtspunkten vor, betont Schuster.
„Jetzt soll der Kanzler entscheiden. An dieser Stelle könnte Hamburg aktiv werden und den Bundeskanzler auf die schädliche Wirkung der A20 für den Hafen Hamburg und die damit verbundene wirtschaftliche Bedeutung Hamburgs hinweisen“, hofft die Initiative und hat deshalb den Brief an den HHLA-Manager in Kopie auch ins Bundeskanzleramt nach Berlin geschickt.
Kehdinger Kreuz: Pläne liegen aus
Seit diesem Mittwoch liegen ergänzende Planungsunterlagen zum Bau des Kehdinger Autobahnkreuzes aus. Das Kehdinger Kreuz ist Teil der geplanten Küstenautobahn und soll A20 und A26 verknüpfen.
Das Planfeststellungsverfahren wurde im September 2017 mit der öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen eingeleitet. Im August 2018 fand ein Erörterungstermin statt.
Nun wird mit einer weiteren öffentlichen Auslegung von Unterlagen das Planfeststellungsverfahren fortgesetzt. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist das Dezernat 41 „Planfeststellung“ der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Als Vorhabenträgerin zuständig für Planung, Bau und Betrieb der Bundesautobahnen ist die Autobahn GmbH des Bundes, die zum 1. Januar 2021 diese Aufgaben von den Auftragsverwaltungen der Länder übernommen hat. Die Neubaumaßnahmen im Landkreis Stade werden von der Niederlassung Nord, Außenstelle Stade, der Autobahn GmbH betreut.
Kritikpunkte in neue Pläne eingearbeitet
Infolge der 2018 durchgeführten Erörterung der vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen wurden von der Vorhabenträgerin weitere Abstimmungen mit Betroffenen und Anliegern sowie insbesondere mit den betroffenen Wasser- und Bodenverbänden durchgeführt. Ergänzende Untersuchungen wurden beauftragt und die Planung an aktuelle Regelwerke sowie veränderte umweltfachliche Anforderungen angepasst.
„Auch gab ein zwischenzeitlich durchgeführtes Sicherheitsaudit Hinweise zur Verbesserung der zukünftigen Verkehrssicherheit“, heißt es von der Pressestelle der Autobahn GmbH. Die Planfeststellungsunterlagen wurden somit ergänzt und in Teilen überarbeitet. Die daraus folgenden Änderungen sind Bestandteil einer nun vorliegenden sogenannten Deckblattunterlage (1. Planänderung).
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom heutigen 11. Januar bis zum 10. Februar. Einwendungsfristende ist der 24. Februar. Die Unterlagen werden in den Rathäusern der Gemeinde Drochtersen sowie der Samtgemeinde Nordkehdingen ausgelegt. Im Internet werden die Unterlagen auf dem UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter dem Titel: „Neubau des Kreuzes Kehdingen; Anschluss der A20 an die A26“ einsehbar sein.