Urteil

TSohn betrügt demenzkranken Vater um 18.492 Euro

Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte mit einer gewissen Planung und Gerissenheit vorging.

Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte mit einer gewissen Planung und Gerissenheit vorging. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Untreue in 105 Fällen: Immer wieder hebt der 54-Jährige Geld seines pflegebedürftigen Vaters ab und missbraucht das Vertrauen.

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