TStadt Stade erfüllt Aufgabe nicht
Zum Artikel „Der Streit ums Stader Holzkraftwerk“ (TAGEBLATT vom 13. Januar) schreibt Hans Schmidt aus Stade-Bützfleth:
In der Überschrift des Artikels wird zutreffend die Verbrennungsanlage als „Stader Holzkraftwerk“ bezeichnet. Nicht nur in Bützfleth, auch in Stade, in der Nachbargemeinde Drochtersen und auf der anderen Elbseite werden Schadstoffe Mensch und Umwelt ebenfalls stark belasten, da der Ausstoß über den Schornstein auch dort größere Mengen an Schadstoffen herabrieseln lassen wird. Warum wählt der Parteienvertreter Kai Holm (SPD) Polemik als seine Art der politischen Auseinandersetzung? Ich hätte mich gerne mit ihm und seinen Sachargumenten auseinandergesetzt. Warum sprechen die Vertreter der im Stadtrat vertretenen Parteien den Bützflethern das Recht auf gesetzlichen Schutz vor Lärm ab, indem sie im Flächennutzungsplan fast alle schutzbedürftigen Wohngebiete als lärmintensiveres Mischgebiet und sogar Reine Wohngebiete (WR) als solche ausweisen? Warum missachten unsere Vertreter unser Recht auf den uns gesetzlich zugesicherten Schallschutz? Ich finde, wir sind es wert. Warum setzen unsere Vertreter im Rat nicht den rechtlichen Hinweis des Oberverwaltungsgerichts um, der auf den vom Gesetzgeber vorgesehenen Lösungsweg hinweist, um den seit Jahrzehnten andauernden Lärm-Konflikt zwischen Industrie und Wohnen mittels der so genannten Gemengelage zu lösen. Warum weist der SPD-Mann Holm darauf hin, dass es ja nur eine „kleine“ Gruppe wäre, die gegen das Kraftwerk agiere. Ja, es ist eine „kleine“ Gruppe, die sich um die Belange des Umweltschutzes und des Nachbarschaftsschutzes kümmert. Das aber ist kein Nachteil. Ich erinnere an die biblische Geschichte, in der der „kleine“ Hirtenjunge David den starken, hoch gerüsteten Goliath zu Fall bringt. Auch hier waren es „kleine“ Gruppen, die dreimal Planungen der Stadt angegriffen und dreimal verhindert haben, zweimal in Bützfleth und einmal am Surfpark. Glaubt der Rat, dass die Hoffnung auf Einspeisung billiger Abwärme aus der Verbrennungsanlage in das Netz der geplanten Fernheizung es rechtfertigt, bestehende Schutzrechte einzuschränken? Warum schafft es die Stadt seit über 25 Jahren nicht, rechtskonforme, rechtssichere Bebauungspläne für das Bützflether Industriegebiet aufzustellen? Bisher jedenfalls erfüllt die Stadt Stade diese ihr im Baugesetzbuch gestellte Aufgabe nicht.