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Geflügelpest

Stallpflicht im Landkreis Stade wird bis Krautsand ausgeweitet

Ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Sperrbezirk“ hängt auf einer Straße (Symbolbild). Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Sperrbezirk“ hängt auf einer Straße (Symbolbild). Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Weil in einem weiteren Kleinbetrieb in Borsfleth (Kreis Steinburg) am schleswig-holsteinischen Elbufer das Geflügelpest-Virus (H5N1) nachgewiesen wurde, hat das Veterinäramt die Überwachungszone im Landkreis Stade ausgeweitet. Betroffen ist der Nordkreis.

Mittwoch, 03.11.2021, 16:04 Uhr

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Nach dem ersten Fund eines erkrankten Tieres im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein war die Überwachungszone in der vergangenen Woche von Otterndorf bis Freiburg/Elbe gezogen worden. Nun ist die damit verbundene Stallpflicht elbaufwärts in Richtung Wischhafen und Drochtersen-Krautsand ausgedehnt worden. In einer Allgemeinverfügung hat der Landkreis die entsprechende Seuchen-Bekämpfungsmaßnahmen bekannt gegeben, die von Donnerstag, 4. November, an gelten.

Veterinäramtsleiterin Sibylle Witthöft: „Die angeordneten Maßnahmen, insbesondere die Stallpflicht, gelten in der gesamten Überwachungszone.“ Mindestens 152 Geflügelhaltungen im Landkreis Stade sind jetzt davon betroffen.

Strenge Stallpflicht angeordnet

Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Außerdem darf aus den betroffenen Haltungen weder lebendes Geflügel noch Geflügelfleisch, andere Geflügelerzeugnisse oder Futtermittel verbracht werden. 

Das Veterinäramt empfiehlt den Geflügelhaltern im gesamten Landkreis besonders aufmerksam zu sein und sorgfältig auf die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Auffällige Tierverluste sind dem Veterinäramt Stade unter 04141/12 39 31 oder per E-Mail veterinaeramt@landkreis-stade.de zu melden.

Hohes Risiko im Landkreis

Der Landkreis Stade ist ein Geflügelpest-Risikogebiet, weil die Region Durchzugsgebiet für Wildvögel aus ganz Europa ist. Gerade zurzeit halten sich Zehntausende Zugvögel im Bereich der Unterelbe auf. Das Risiko, dass das Vogelgrippe-Virus eingeschleppt wird, ist deshalb als hoch einzustufen.

Auch wenn der Erreger für den Menschen ungefährlich ist, sollten tote Vögel nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Verendete Singvögel oder Tauben sollten eingegraben, tote Wasservögel und Greifvögel dem Veterinäramt gemeldet werden.

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