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Justiz

Streit um Augenscreening – Gericht prüft dm-Angebot

In ausgewählten dm-Filialen kann man ein Augenscreening durchführen lassen. (Archivbild)

In ausgewählten dm-Filialen kann man ein Augenscreening durchführen lassen. (Archivbild) Foto: Christoph Reichwein/dpa

Die Drogeriemarktkette dm bietet seit gut einem Jahr Augenscreenings in Filialen an. Nun prüft das Landgericht Karlsruhe, ob das Angebot rechtlich zulässig ist.

Von dpa 09.09.2026, 04:05 Uhr
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Karlsruhe. Ein Augenscreening für 14,95 Euro, während man eigentlich gerade Windeln, Make-up oder vegane Landjäger einkauft? Die Wettbewerbszentrale geht gegen das Angebot vor, das die Drogeriemarktkette dm seit gut einem Jahr in ausgewählten Filialen anbietet. Das Landgericht Karlsruhe will heute (ab 10.30 Uhr) dazu verhandeln.

Dm ist der Ansicht, dass das Angebot von Augenscreenings mittels eines Kooperationspartners nicht gegen geltendes Recht verstößt. An dem Prozess habe das Unternehmen hohes Interesse, sagte Sebastian Bayer, Geschäftsführer Marketing + Beschaffung. „Wir wollen Rechtssicherheit.“ Bei einer Niederlage am Landgericht wolle dm in die nächste Instanz gehen.

Das Angebot will dm ausbauen. (Archivbild)

Das Angebot will dm ausbauen. (Archivbild) Foto: Christoph Reichwein/dpa

Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale verstößt das Angebot gegen verschiedene rechtliche Vorgaben, etwa gegen das Heilpraktikergesetz. Der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, verlangt unter anderem, dass dm in den Filialen kein Augenscreening zur Feststellung von Augenkrankheiten durch Menschen durchführen lässt, die keine Ärzte sind, und solche Angebote nicht bewirbt. 

Die Wettbewerbszentrale möchte all das gerichtlich klären lassen, „da die Einhaltung medizinischer Standards ein relevanter Aspekt des Patientenschutzes ist“. Am Düsseldorfer Landgericht ist im November ein weiterer Prozess angesetzt. Dort geht es um den Kooperationspartner von dm.

Angebot wird ausgebaut

Gestartet hatte dm das Angebot in acht Filialen, dort besteht es nach wie vor. Die Auswertung der Screenings etwa auf Grünen Star (Glaukom) erfolgt den Angaben nach mit Hilfe Künstlicher Intelligenz und ist ärztlich geprüft. Allerdings betont dm auf der entsprechenden Internetseite, das Screening ersetze keine medizinische Diagnose oder ärztliche Untersuchung.

Vor wenigen Wochen hatte Geschäftsführer Bayer einen Ausbau auf 30 Filialen angekündigt: Sowohl in ländlichen Regionen in Schleswig-Holstein, in denen es vergleichsweise wenige Augenärzte gebe, als auch in Großstädten wolle dm schauen, wie das Angebot dort jeweils angenommen wird. 

Die Wettbewerbszentrale klagt wegen des Angebots. (Archivbild)

Die Wettbewerbszentrale klagt wegen des Angebots. (Archivbild) Foto: Christoph Reichwein/dpa

Außerdem hat das Unternehmen den Angaben nach an der Darstellung gefeilt, wie es Kundinnen und Kunden in den Filialen zeigt, dass sie dort ein Augenscreening machen können. „Das ist ja eine noch eher ungewohnte Dienstleistung in einem Drogeriemarkt“, sagte Bayer.

Zahlen zur Nutzung nennt dm nicht. Das Angebot werde aber gut angenommen, wenngleich in dem Zusammenhang von einer langfristigeren Strategie die Rede ist. Zwei Krankenkassen - eine private, eine gesetzliche - hätten das Angebot inzwischen aufgenommen und böten es ihren Beitragszahlern an.

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