TUHH-Betrüger abgeurteilt
Hier ging der Verurteilte ein und aus: Der Haupteingang zur Technischen Universität Hamburg, für die der Buxtehuder André B. als Finanz-Controller arbeitete und die er nach Strich und Faden betrog.
Mildes Urteil für den Ex-Mitarbeiter der Technischen Universität in Harburg, der die Uni um über 720.000 Euro betrogen hat: Der Buxtehuder wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Ihm hatten bis zu zehn Jahren Haft gedroht.
André B. war 16 Jahre lang für die Technische Universität Hamburg (TUHH) in Harburg tätig. Er galt als zuverlässiger, überaus penibler Beamter und als strenger Finanz-Controller, der bei den Abrechnungen der Kollegen auf jeden Cent achtete und bei Unklarheiten erbarmungslos nachhakte. Umso größer war der Schock an der TUHH, als der Buxtehuder als großer Betrüger enttarnt wurde, der der Uni einen Gesamtschaden in Höhe von mehr als 720 000 Euro zufügte, wie Nana Frombach, Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg und Pressesprecherin der Staatsanwaltschaften, dem TAGEBLATT bestätigte.
Dem Angeklagten wurden vor dem Hamburger Landgericht insgesamt 15 Straftaten zur Last gelegt. Er war als Beamter in der Präsidialverwaltung der TUHH im Referat des Finanz- und Rechnungswesens/Abteilung Finanzcontrolling tätig. Eine verantwortungsvolle Aufgabe: In seiner Funktion war André B. dafür zuständig, für die TUHH Verträge zur Beschaffung und Bewirtschaftung von Mitteln für Investitionen im IT-Bereich abzuschließen.
Diese Befugnis seines Arbeitgebers hat er im Zeitraum von August 2011 bis Mai 2015 in insgesamt 15 Fällen missbraucht, indem er die von ihm verwalteten Finanzmittel nutzte, um sich selbst mit hochpreisigen Gegenständen einzudecken. Zur Verschleierung seiner Taten erstellte der ehemalige Finanz-Controller falsche Kundenrechnungen als Beleg für die jeweilige Auszahlungsanordnung, die er anschließend der Buchhaltung vorlegte.
Besonders skurril mutet die Begründung an, mit der der Buxtehuder seine Taten rechtfertigte: André B. sagte vor Gericht aus, dass er sich mit den unrechtmäßig erworbenen Sachen auf den drohenden Weltuntergang vorbereiten wolle. Bei diesen „Vorbereitungen“ flog er auf, als ein Autohändler einen von ihm auf Kosten der TUHH bestellten VW Multivan im Wert von mehr als 70 000 Euro an seinen Arbeitsplatz lieferte.
Das Auto war nicht das teuerste Objekt, das sich der betrügerische Finanz-Controller auf Kosten der Uni liefern ließ. Außerdem ging es unter anderem um Goldmünzen im Wert von über einer halben Million Euro, Bootszubehör, hochwertiges Studio-Equipment, ein Fernsehgerät und einen Bauwagen. Den wollte der Angeklagte hinter den ergaunerten Multivan spannen, um sich im Falle eines Weltuntergangs in höher gelegene Lagen in den Harz zu flüchten, wenn Norddeutschland von den apokalyptischen Fluten verschlungen werde, wie er am vorletzten Prozesstag aussagte.
Das Gericht hielt dem Angeklagten bei seinem milden Urteil offenbar zugute, dass er einen Großteil seiner Beute inzwischen wieder zurückgegeben hat – darunter die wertvollen Goldmünzen. Neben der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wurde noch die Einziehung von Wertersatz in Höhe von knapp 155 000 Euro angeordnet. Außerdem verliert André B. seinen Beamtenstatus. „Die TUHH hat den größeren Teil der Schadenssumme bereits kurz nach Entdeckung der Straftat zurückerhalten“, sagt TUHH-Sprecherin Jasmine Ait-Djoudi. „Im Hinblick auf den noch nicht ausgeglichenen Schaden geht die TUHH weiter zivilrechtlich gegen den ehemaligen Mitarbeiter vor.“
Künftig will sich die Technische Universität besser vor betrügerischen Machenschaften schützen. „Alle Maßnahmen, die dazu geeignet sind, Betrug zu verhindern, wurden unmittelbar nach Entdeckung der Straftat durch die Innenrevision der TUHH und einen externen Wirtschaftsprüfer geprüft“, so Ait-Djoudi. Die Einhaltung aller notwendigen Vorschriften zur Verhinderung von Betrug unterliege einer periodischen Prüfung durch die Innenrevision.