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Verkettung unglücklicher Umstände

Die ersten Daten aus der Blackbox des KVG-Busses sind ausgewertet worden. Fakt ist: Ein technischer Defekt kann als Unfallursache beim „Schulbus-Unfall“ vom 16. September am Bahnübergang „Mühlenkampstraße / Am Mühlenbach“ ausgeschlossen werden.

Von Björn Vasel Mittwoch, 11.11.2015, 14:07 Uhr

Aber: auch der bauliche Zustand des Bahnübergangs in Buxtehude-Hedendorf ist jetzt ein Thema der Ermittlungen; Gutachter schließen nach Informationen des TAGEBLATT nicht aus, dass der Schulbus nach dem Rangieren in einer Vertiefung festhing.

Warum ist die KVG-Busfahrerin (23) mit ihrem 18 Meter langen Gelenkbus auf dem Bahnübergang in Hedendorf liegen geblieben? Diese Frage können zurzeit weder die Staatsanwaltschaft Stade und die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes noch das Verkehrsunternehmen KVG in Stade abschließend beantworten. Gutachten werden noch ausgewertet, der Schulbus wird beim Hersteller Mercedes in Mannheim noch einmal ‚auseinandergenommen‘. Die Techniker können mit ihrer Software noch mehr Daten aus dem Diagnose-Speicher und dem Unfalldatenspeicher des KVG-Busses ziehen.

Mithilfe der laufenden und weiterer Auswertungen soll geklärt werden, warum der Bus kurz vor 7.45 Uhr auf dem Bahnübergang liegen geblieben ist. Wie berichtet, hatten sich 60 Schüler und die Fahrerin in allerletzter Minute retten können, bevor der Metronom mit dem Schulbus kollidierte. Die KVG Stade ist sich noch vor dem offiziellen Abschluss der Ermittlungen sicher, dass „kein technischer Defekt“, sondern „eine Verkettung unglücklicher Umstände“ zu dem Schulbusunfall geführt hat, sagt der KVG-Sprecher Oliver Blau.

So hat sich der Unfall nach Auffassung des Verkehrsunternehmens abgespielt. Die Fahrerin habe die Kurve nicht richtig genommen. Weil sie den Weidenzaun nicht beschädigen wollte, habe sie ihren Bus auf dem Bahnübergang zurückgesetzt. Dabei war die Gelenk- und Knicksperre zum Schutz des Busses eingerastet. Erst gab es die optische Warnung, ab einem Winkel von 54 Grad rastete die Sperre ein. Rückwarts konnten sie nicht mehr fahren. Aber: Mit einem Druck auf den Taster „Vorwärts“ hätte die Busfahrerin ihren Automatikbus mit dem „Standgas“ im Kriechtempo durchaus von den Schienen bringen können – sind sich der Technische Leiter der KVG in Stade, Thies Henning Tietje, und Mercedes einig.

Das habe sie vermutlich auch versucht. Doch offenbar kam der Schulbus nicht von der Stelle. Gutachter vermuten, dass das Fahrzeug mit einigen Rädern, so Tietje, „in einer Lunke“ (Vertiefung) im Bereich des Bahnübergangs festsaß und das Standgas nicht ausreichte, um das Fahrzeug in Bewegung zu setzen. Damit rückt auch der bauliche Zustand des schmalen Fahrwegs am Bahnübergang in den Fokus. In der Stresssituation könne die junge, laut Aussage ihrer Kollegen versierte Fahrerin aber auch gedacht haben, dass der Motor aus war. Um ihn wieder zu starten, hätte die 23-Jährige auf einen anderen Automatiktaster drücken müssen. Und so habe die Fahrerin nach ihrem „Fahrfehler“ letztlich das Richtige getan und – mit der Hilfe älterer Schüler und nach dem Warnruf eines Schülers – den Bus kurz vor der Kollision mit dem Metronom geräumt.

Und: Im Zuge der Untersuchung sei der Bahnübergang mehrfach mit Gelenkbussen befahren worden – ohne Probleme. Die Route parallel zur Bahn durch das Moor komme weiter als Umleitungsstrecke infrage. Die KVG Stade hat ihr Urteil gefällt. „Es war kein technischer Defekt, sondern eine Verkettung unglücklicher Umstände“, betont KVG-Sprecher Oliver Blau.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EUB) hält sich (noch) bedeckt. „Abschließende Erkenntnisse zum Hergang beziehungsweise zur Unfallursache liegen noch nicht vor“, erklärte der Sprecher des Eisenbahn-Bundesamtes in Bonn, Moritz Huckebrink. Gutachten – auch der KVG – werden beim EUB noch bewertet.

Ziel ist es, den genauen Hergang zu rekonstruieren. In diesem Zusammenhang wird auch die elektronische Bahnübergangssicherung, sie zeichnet die Schranken-Bewegung auf, und die Infrastruktur überprüft und das Diagnosegerät des Triebzugs des Metronoms ausgewertet. Elektronische Fahrdaten und Protokolle von Bus und Bahn wurden decodiert und werden ausgewertet. „Wenn alle Informationen vorliegen, werden sie zu einem Gesamtbild verdichtet“, sagt Huckebrink. Ursprünglich sollte es bereits nach zwei Wochen eine erste Bewertung geben.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, Kai Thomas Breas, rechnet nach „vorläufiger rechtlicher Bewertung“ der Dinge zurzeit nicht mit einer Anklage gegen die Fahrerin. Nicht nur, weil der Verletzte aus dem Zug keine Strafanzeige gestellt habe. Strafrechtliche Folgen drohen der Fahrerin (23) nach Stand der Dinge nicht, ihr droht möglicherweise ein Bußgeld. Allerdings sei laut Breas noch nicht entschieden, ob/wann die Sache an den Kreis Stade abgegeben wird; Gutachten würden noch geprüft.

Die KVG steht zu ihrer Mitarbeiterin, sie fährt wieder Bus und wird nicht in Regress genommen, den Schaden von 300 000 Euro an Bus, Zug und Bahntechnik trägt die Versicherung, hieß es.

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