Vermieter: "Jetzt mache ich dich fertig"
Nicole Will vor dem Haus, um das es am 16. Januar vor Gericht geht. Foto Wisser
Sie könnte in wenigen Tagen fast alles verlieren. Nicole Will (47) aus Buxtehude sieht sich als Opfer ihrer eigenen Gutgläubigkeit und von Menschen, die das ausgenutzt haben. Vor dem Landgericht in Stade wird am 16. Januar entschieden, ob sie ihr Haus verlassen muss.
In ihrem Haus an der Harburger Straße wohnt Nicole Will seit 20 Jahren, dort sind ihre beiden Söhne aufgewachsen. „Ich habe meinen Glauben an die Menschheit verloren“, sagt sie gegenüber dem TAGEBLATT.
Wenn Nicole Will ihre Geschichte erzählt, kämpft sie des Öfteren mit den Tränen. „Ich bin nervlich völlig fertig und kann seit Monaten nicht mehr arbeiten“, sagt sie. Das Drama begann mit dem Ende der Ehe von Nicole Will. Nach der Scheidung bekam sie von ihrem Ex-Mann für das in ihrer Ehe gebaute Haus, welches nach der Scheidung im Besitz des Mannes blieb, Wohnrecht auf Lebenszeit gegen Mietzahlung. 615 Euro plus Nebenkosten waren vereinbart worden.
Das funktionierte so lange gut, bis der Ex-Ehemann Geld brauchte und das Haus verkaufen wollte. „Ich habe es dann im Auftrag meines Ex-Mannes bei Ebay-Kleinanzeigen im April 2017 als Kapitalanlage mit dem Hinweis auf mein lebenslanges Wohnrecht angeboten“, sagt sie und kann das durch die ausgedruckte Anzeige belegen. Darauf meldete sich schnell ein junges Paar aus Lübeck, und es gab nette Gespräche. Inhaltlich war man sich einig. Das Haus sollte für 200 000 Euro verkauft werden und Nicole Will das lebenslange Wohnrecht behalten.
Das war in einem ersten Verkaufsvertrag auch so festgehalten. Den vielleicht entscheidenden Fehler machte Nicole Will, als es plötzlich hieß, dass mit dem Wohnrecht im Mietvertrag eine Finanzierung des Kaufs durch die Bank nicht möglich sei. Das sagte ein Mitarbeiter der Bank bei einem gemeinsamen Besuch mit den Käufern im Haus. Er machte dabei viele Fotos von innen und außen. Im zweiten Entwurf des Kaufvertrags stand das dauerhafte Wohnrecht nicht mehr drin. „Ich habe den Käufern geglaubt, dass dies nur eine Formalie sei und ich mir keine Sorgen machen müsste“, sagt Nicole Will im Nachhinein selbstkritisch.
Der erste Schock für die Hundebesitzerin war der neue Mietvertrag, den sie nach der Vertragsunterzeichnung beim Notar bekam. Er hatte eine Staffelmiete und eine normale Kündigungszeit. Hunde sollten verboten sein und alle Dinge, die Nicole Will auf eigene Kosten in dem Haus eingebaut hat, sollen in den Besitz der neuen Eigentümer übergehen. Außerdem sollte sie alle Reparaturen am Haus übernehmen. Von dem versprochenen Wohnrecht auf Lebenszeit war keine Rede mehr. Am 23. November war der Notartermin, das Vermietungsangebot war am 21. Dezember 2017 im Internet zu finden.
Der zweite Schock: Plötzlich tauchte das Haus von Nicole Will mit den Fotos von der Bank wiederum bei Ebay zur Vermietung für eine Kaltmiete von 1800 Euro auf. Auf den Bildern seien intime Details wie die Bettwäsche zu erkennen gewesen, so Nicole Will. Sie weigerte sich, den neuen Mietvertrag zu unterschreiben und geht davon aus, dass der alte Mietvertrag, den sie mit ihrem Mann geschlossen hat, weiterhin gültig ist. Danach eskalierte der Streit Stück für Stück. Ein Verwandter der Besitzer soll gegenüber Nicole Will sogar handgreiflich geworden sein und sie lauthals beschimpft haben. Darüber gibt es auch eine Anzeige bei der Buxtehuder Polizei. „Heute gehe ich davon aus, dass das Ganze so geplant war. Ich verliere vielleicht das Haus, weil ich einem Betrug aufgesessen bin“, sagt sie.
Das anfangs noch entspannte Verhältnis und die folgende Eskalation sind durch das Chatprotokoll, das dem TAGEBLATT und dem Gericht vorliegt, dokumentiert. „Jetzt mache ich dich ,fertig‘ und vermiete für 1800 Euro“, schreibt der neue Besitzer zum Beispiel am 13. Februar 2018. Vor Gericht wurde die Räumungsklage der neuen Eigentümer allerdings mit Eigenbedarf begründet. Auch bei den Stadtwerken haben die neuen Besitzer die Verträge gekündigt.
Jetzt ist das Gericht in Stade am Zug. Im Grundsatz gilt in Deutschland, dass der Kauf nicht die Miete bricht. Das bedeutet, dass der bestehende Mietvertrag auch nach einem Eigentümerwechsel weiterläuft. Der neue Vermieter hat kein Recht darauf, dass ein neuer Mietvertrag unterschrieben oder ein bestehender abgeändert wird – auch dann nicht, wenn der Altvertrag für den neuen Vermieter nachteilige Regelungen enthält. Davon gibt es aber Ausnahmen wie den Eigenbedarf. Nicole Will ist jetzt mit ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit gegangen, weil sie verhindern will, dass andere Menschen auf solche Tricks im guten Glauben hereinfallen. Die Hoffnung, dass sie den Rechtsstreit gewinnt, hat sie auch noch nicht aufgegeben. „Aber wenn das schiefgeht, sitze ich demnächst auf der Straße“, sagt sie. „Das Schlimmste ist, dass ich mich in einem Menschen so getäuscht habe. Das war der größte Fehler meines Lebens“, sagt sie. Die Gegenseite reagierte auf eine TAGEBLATT-Nachfrage nicht.