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Versuchter Totschlag: Bundesgerichtshof kassiert Stader Urteil

Zur Neuauflage kommt es im Verfahren gegen einen 57-Jährigen, der vor einem Jahr wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der 13. großen Strafkammer aufgehoben. Jetzt wird neu verhandelt.

Von Susanne Helfferich Montag, 07.08.2017, 19:03 Uhr

Dem 57-Jährigen wird vorgeworfen, in der Nacht zum 11. Dezember seinen Mitbewohner brutal niedergeschlagen und mit einem Messer schwer verletzt zu haben, weil dieser zu laut fernsah. Schließlich habe er ein Kopfkissen eingesetzt, um sein Opfer zu ersticken, so die Anklage.

Bereits bei Verkündung des Urteils vor einem Jahr gab es Irritationen. Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Beweisaufnahme auf eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert und eine Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert, da eine Tötungsabsicht nicht nachweisbar sei. Die Verteidigerin Katrin Bartels hatte einen Rücktritt von der Straftat geltend gemacht. Da ihr Mandant die Tat nicht vollendet hatte, obwohl er die Möglichkeit hatte. Nach Paragraf 24 des Strafgesetzbuches wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt.

Dem mochte die Kammer damals unter dem Vorsitz von Matthias Bähre nicht folgen. Sie sah den Tatvorwurf als erwiesen, unter anderem weil der Angeklagte keine Rettungsversuche gezeigt habe. Verteidigerin Katrin Bartels mochte das nicht schlucken und ging in Revision. Der Bundesgerichtshof folgte ihrer fünfseitigen Begründung in Gänze und kam zu dem Schluss, dass ein Rücktritt nicht auszuschließen sei und ein unvollendeter Versuch vorliegen könnte.

Mit der Entscheidung der Karlsruher Richter wurde dieses Urteil nun kassiert. Nicht nur das: Nach einer Haftprüfung ist der Angeklagte seit dreieinhalb Wochen auf freiem Fuß – nach 19 Monaten Haft. Seit Montag wird der Fall vor der 1. großen Strafkammer – eine Kammer mit zwingend anderer Besetzung – neu verhandelt, mit jedem einzelnen Verfahrensschritt: Anklage, Einlassung des Angeklagten, Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten. Angesetzt sind fünf Verhandlungstage.

Wie schon im ersten Anlauf, ist der Beschuldigte geständig und kann sich die Tat in ihrem Ausmaß nicht erklären. „Ich bin normalerweise nicht so“, sagte er am Montag. Über eine große Zeitspanne kann er sich nicht erinnern. Das war auch schon im ersten Verfahren so.

Sowohl der Angeklagte als auch das 64-jährige Opfer haben große Alkoholprobleme. Am Tattag hatten beide erheblich Alkohol getrunken. Der Beschuldigte legte sich nachmittags schlafen. Als er mitten in der Nacht von der Lautstärke des Fernsehers geweckt wurde, eskalierte die Situation. Aufmerksame Nachbarn informierten die Polizei.

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