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Vier Männer haben Sex in der Sauna

Der Schwimmbad-Gast glaubte, nicht richtig zu sehen. Hinter der Glastür der Sauna in der Alsterschwimmhalle beobachtete Yunis A., wie sich vier ältere Männer beim Sex vergnügten. Stockend und hörbar angewidert erzählte A. gestern als Zeuge vor Gericht: „Der eine hat was bei dem anderen mit dem Mund gemacht.“ Die anderen beiden hätten „etwas mit der Hand gemacht“ – also sich selbst befriedigt. Schockiert sei er gewesen, so der Zeuge.

Donnerstag, 23.02.2017, 17:54 Uhr

Der Schwimmbad-Gast glaubte, nicht richtig zu sehen. Hinter der Glastür der Sauna in der Alsterschwimmhalle beobachtete Yunis A., wie sich vier ältere Männer beim Sex vergnügten. Stockend und hörbar angewidert erzählte A. gestern als Zeuge vor Gericht: „Der eine hat was bei dem anderen mit dem Mund gemacht.“ Die anderen beiden hätten „etwas mit der Hand gemacht“ – also sich selbst befriedigt. Schockiert sei er gewesen, so der Zeuge.

A. verständigte den Bademeister, der die vier Saunagänger (59 bis 75 Jahre) zur Rede stellte. Was folgte, war eine Strafanzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und ein Prozess vor dem Amtsgericht St. Georg, der gestern begann. Am ersten Verhandlungstag blieb indes unklar, was an jenem Montagvormittag vor einem Jahr tatsächlich in der Duftsauna geschah. Und wer beteiligt war. Drei der vier Angeklagten waren erst gar nicht im Gericht erschienen. Auch der Bademeister fehlte, weil sich seine Adresse nicht ermitteln ließ.

So nahm allein Ingo R. (75) auf der Anklagebank Platz. Ja, er sei an jenem Tag in der „Schwimmoper“ an der Außenalster gewesen, aber nein, an sexuellen Handlungen habe er sich nicht beteiligt, sagte dieser empört. Die Tatort-Sauna will er seit zehn Jahren nicht mehr betreten haben: „Von dem Menthol brennen mir die Augen.“ Warum der Bademeister ihn dennoch als einen der Tatverdächtigen identifiziert hatte, blieb rätselhaft. Der aufgebrachte Angeklagte warf der Polizei „Schlamperei“ vor und drohte den Zeugen mit einer Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede.

Die drei anderen Männer kassierten in Abwesenheit Strafbefehle zwischen 2000 und 2400 Euro, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem müssen sie eine Geldauflage von je 300 Euro für gemeinnützige Zwecke zahlen. Gegen R. wird am 6. März weiterverhandelt.

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