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Landgericht Stade

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In einem Sicherungsverfahren muss sich der 41 Jahre alte Mann wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor dem Landgericht Stade verantworten.  Foto: dpa

In einem Sicherungsverfahren muss sich der 41 Jahre alte Mann wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor dem Landgericht Stade verantworten.  Foto: dpa

Der Mann hielt sich in seiner Wahnvorstellung für den „Gesandten Gottes“. Im März 2022 sperrte der psychisch kranke Mann seine Freundin ein und würgte sie. Sie zeigte ihn an. Trotzdem will sie nicht, dass der 41-Jährige bestraft wird und ins Gefängnis kommt.

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