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Zehn Jahre Haft für Böllerexplosion im S-Bahnhof Veddel

Im Prozess um eine Böllerexplosion auf dem Hamburger S-Bahnhof Veddel muss ein 52 Jahre alter Mann für zehn Jahre ins Gefängnis. Der Angeklagte hat eine Plastiktüte mit Schrauben und pyrotechnischen Sprengkörpern nach dem Einfahren einer S-Bahn auf dem Bahnsteig gezündet. 

Montag, 29.10.2018, 16:19 Uhr

Der Feuerball verfehlte einen Passanten nur knapp. Ein Fahrgast im Türbereich der S-Bahn erlitt ein Knalltrauma. Die Scheibe eines Windschutzes ging zu Bruch.

Zur Last gelegt werden dem 52-Jährigen ohne festen Wohnsitz außerdem das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung. Der Verteidiger hatte sich für eine Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren ausgesprochen. Er sah keinen Beleg für einen Tötungsvorsatz. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte eingeräumt, zwei Polenböller gezündet zu haben. Er habe Leute erschrecken, aber niemanden verletzen wollen.

Der Angeklagte war bereits 1992 wegen der brutalen Tötung eines 53-Jährigen in Buxtehude, der Adolf Hitler als Verbrecher bezeichnet hatte, vom Landgericht Stade zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auch danach sei er laut Staatsanwaltschaft mit ausländerfeindlichen Straftaten in Erscheinung getreten. Insgesamt habe er bereits 18 Jahre im Gefängnis gesessen.

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