Unfall

TZu schnell gerodelt - Schlittenfahrer muss nach Kollision Schmerzensgeld zahlen

Wintersportler, die auf gemeinsam genutzten Wegen rodeln, müssen auf ihr Tempo achten. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/dpa-tmn

Wintersportler, die auf gemeinsam genutzten Wegen rodeln, müssen auf ihr Tempo achten. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/dpa-tmn Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/dpa-tmn

Mit dem Schlitten sollte man rechtzeitig anhalten können, gerade auf nicht ausgewiesenen Rodelstrecken. Andernfalls folgt nach einem Crash auch noch rechtliches Ungemach.

Jetzt freischalten mit

Am häufigsten gewählt

4 Monate zum Sonderpreis

4,00 €

einmalig
  • unkompliziert weiterlesen
  • nach 4 Monaten mtl. kündbar
Artikel freischalten

1 Monat Vollzugriff testen

0,99 €

einmalig
  • unkompliziert testen
  • nach 1 Monat automatisch weiterlesen
Tageblatt+ testen

12 Monate Preisstabilität

1,99 €

wöchentlich
  • 1 Jahr lang Sonderpreis
  • nach 12 Monaten mtl. kündbar
Langfristig sparen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Mehr TAGEBLATT-Angebote finden Sie hier

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel

Darf mein Chef mir den Mittelfinger zeigen?

Mitarbeiter, die sich danebenbenehmen, spüren schnell Konsequenzen. Aber: Was, wenn der Chef zum Rüpel wird? Ein Arbeitsrechtsanwalt erklärt, was der Vorgesetzte darf - und was nicht.

Parkplatzunfall: Haftet, wer rückwärts fährt?

Auf Supermarktparkplätzen herrscht oft Gewusel. Einer möchte ausparken, ein anderer nur geradeaus - und schon ist es passiert. Ein Rechtsstreit zeigt: Die Schuldfrage hängt von mehreren Faktoren ab.