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Neue Details zu tödlichen Schüssen in Bützfleth

Zwei Tage nach dem Polizeieinsatz in Bützfleth, bei dem ein 19-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan ums Leben kam, dringen neue Details ans Tageslicht. Der junge Mann war offensichtlich psychisch krank. Derweil trauern Freunde und Weggefährten an der versiegelten Unterkunft.

Von Daniel Beneke Montag, 19.08.2019, 15:27 Uhr

(Letztes Update am 19. August um 20.07 Uhr: Informationen hinzugefügt.)

Der Hergang ist im Detail noch unklar. Die Stader Polizei äußert sich zu dem Vorfall nicht, weil die Cuxhavener Kollegen ermitteln. Bei der Polizei war ein Notruf wegen einer Auseinandersetzung zwischen zwei Menschen in der Unterkunft an der Straße In der Kolonie eingegangen, in diesen Streit soll der später Getötete involviert gewesen sein. Wenige Minuten später waren zwei Streifenwagen mit jeweils zwei Beamten vor Ort. Der Afghane soll auf Ansprachen nicht reagiert und die Polizisten mit einer Hantelstange aus Eisen bedroht haben. Auch als die Beamten Pfefferspray einsetzten, soll er die Eisenstange nicht fallen gelassen haben. Daraufhin griff einer der Polizisten den Angaben zufolge zu seiner Dienstwaffe – und schoss.

Wie viele Schüsse gefallen sind, wohin der Beamte gezielt hat und an welcher Stelle des Körpers er den Asylbewerber getroffen hat, lässt sich noch nicht sagen. Es gelte, die weiteren Ermittlungen abzuwarten, sagt Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas. Der Sprecher der Stader Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich das Verfahren einige Monate hinziehen wird. Die Polizei werde Spuren sichern und Zeugen befragen – Polizisten und Asylbewerber. Beauftragt sind damit Beamte aus Cuxhaven, damit keine Stader Kräfte gegen ihre eigenen Kollegen ermitteln müssen.

Parallel läuft die Obduktion des Leichnams in der Rechtsmedizin beim Universitätsklinikum in Hamburg-Eppendorf. „Dass der Afghanen durch die Schüsse des Polizisten ums Leben kam, ist völlig unstrittig“, sagt Breas. Am Ende werde die Staatsanwaltschaft Stade bewerten müssen, ob der Polizist in Notwehr gehandelt hat. Derzeit steht der Vorwurf des Totschlags im Raum. Ein solches Verfahren werde routinemäßig eingeleitet, sagt Breas.

„Der Polizist ist zurzeit nicht im Dienst“, sagt Breas über den Schützen. Der junge Beamte gilt als besonnen. Auch die anderen an dem Einsatz beteiligten Beamten bekamen nach TAGEBLATT-Informationen die Möglichkeit, sich erst einmal freizunehmen. Bei Bedarf organisiert die Polizei für sie eine psychosoziale Betreuung. Noch in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag stand ihnen ein Notfallseelsorger als Gesprächspartner zur Verfügung. Im Laufe der Nacht hatte die Polizeiführung die komplette Schicht austauschen lassen.

Am Sonntagabend hatte es erneut einen Einsatz der Polizei mit mehreren Streifenwagen in der ehemaligen Beamtensiedlung gegeben. Eine größere Gruppe Migranten hatte sich versammelt, die Situation blieb friedlich. Auch die Notfallsanitäter des Rettungsdienstes waren vor Ort, weil sich ein Flüchtling in einer psychischen Ausnahmesituation befunden haben soll. Zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kam es offenbar nicht. Die Polizei will keine Angaben zu den Hintergründen des Einsatzes machen.

Wie Breas bestätigt, war der Afghane, der seit einigen Jahren in Deutschland lebt, der Polizei aus anderen Vorfällen bekannt. „Er ist unter anderem bewaffnet durch die Straßen Stades gelaufen“, sagt Breas. Vorbestraft war er jedoch nicht, auch zu einer Anklageerhebung ist es noch nicht gekommen. Anfang des Jahres lief gegen den Toten ein Ermittlungsverfahren wegen Nachstellung, das wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist.

Bislang hieß es in der Berichterstattung, der getötete Afghane war 20 Jahre alt. Das hat die Staatsanwaltschaft am Montag offiziell korrigiert, er war erst 19.

LANDKREIS. „Regelmäßiges Training mit der Waffe gehört zum Dienstalltag“, sagt der stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in Niedersachsen, Jörg Mildahn, auf TAGEBLATT-Nachfrage. Dazu gehöre das individuelle Schießtraining ebenso wie das Durchspielen von gefährlichen Situationen wie Amokläufen. Im Frühjahr 2018 haben 200 Mitarbeiter von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr in Wiepenkathen den Einsatz nach einem Anschlag geprobt – unter anderem mit Maschinenpistolen. Jede Polizeiinspektion muss eine solche Übung ausrichten.

Wann ein Polizist von der Schusswaffe Gebrauch machen darf, ist im Gefahrenabwehrgesetz geregelt. Dort ist die Rede von einer „Gefahr für Leib und Leben“. Dazu zähle eine Notwehr-Situation, sagt Mildahn. Hierbei handele es sich oft um individuelle Szenarien. Es gebe keine Regeln, die sich auf alle Situationen anwenden ließen.

Was den Einsatz von Elektroschockpistolen, sogenannten Tasern, angeht, möchte Mildahn den Probebetrieb in anderen Bundesländern und die Erfahrungen der Kollegen dort abwarten, ehe er eine Empfehlung für Niedersachsen abgibt. (bene)

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