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FLUGLÄRM

Strafantrag gegen den Hamburg Airport

Nach erneuten Verstößen gegen die Nachtflugbeschränkungen will der Sprecher der Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein jetzt Strafantrag stellen gegen Piloten, Flughafen und Flughafensicherung wegen vorsätzlicher Körperverletzung durch vermeidbaren Fluglärm.

Freitag, 04.08.2017, 07:00 Uhr

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Von Barbara Glosemeyer

„Die vorsätzliche Körperverletzung durch vermeidbaren Fluglärm, bestätigt mit vielen anerkannten medizinischen Studien, muss jetzt ein Ende haben“, sagt Martin Mosel und hofft, dass zehn bis 15 der insgesamt etwa 4000 Mitglieder der BAW ebenfalls Strafantrag einreichen und so den „Druck erhöhen“.

Mosels Strafantrag bezieht sich auf zwei konkrete Fälle in der Nacht zum 31. Juli dieses Jahres: In dieser Nacht starteten zwei Flieger nach 24 Uhr ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung: ein Easyjet-Flug nach Mailand um 00.03 Uhr und ein Flug der türkischen Airline Corendon um 00.06 Uhr nach Stuttgart.

Insbesondere den Anwohnern auf der Linie Norderstedt-Hasloh-Quickborn sei damit vorsätzlich die gesetzlich geschützte Nachtruhe entzogen worden.

Ziel der Strafanzeige sei es, die Mittäterschaft von Flughafen und Lotsen überprüfen zu lassen. „Nur mit Billigung des Flughafens als wirtschaftlicher Nutznießer der Start- und Landeentgelte mit bis zu 700 Prozent Aufschlägen und der Freigabe der Starts und Landungen durch die Deutsche Flugsicherung ist dieser Rechtsbruch zu vollenden, was aus meiner Sicht Beihilfe ist“, so Mosel.

Die Hamburger Fluglärmschutzbeauftragte, Gudrun Pieroh-Joußen, bestätigt auf Anfrage, dass für die beiden genannten Flüge in der Nacht zum 31. Juli keine Ausnahmegenehmigungen beantragt wurden. Deshalb werde nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, das, so Pieroh-Joußen, „teuer werden kann für die Fluggesellschaften“. Bußgelder von zu bis 50 000 Euro sind möglich.

Grundsätzlich müssen Fluggesellschaften Starts und Landungen ab 24 Uhr von der Fluglärmschutzbeauftragten genehmigen lassen und dafür gute Gründe angeben. In diesem Jahr wurden bereits 23 Genehmigungen erteilt, etwa genauso viele sind abgelehnt worden. Dass Fluggesellschaften das Genehmigungsverfahren ignorieren wie in der Nacht zum 31. Juli komme aber kaum vor.

Anders sieht es bei den Verspätungen aus: Ihre Zahl sei enorm angestiegen, berichtet die Fluglärmschutzbeauftragte. Spitzenreiter seien Easyjet und Eurowings. Deshalb habe sie die beiden Fluggesellschaften erst vor wenigen Tagen schriftlich ermahnt, die Zahl der Verspätungen zu reduzieren.

„In einzelnen Fällen sind die Gründe, die angegeben werden, durchaus plausibel und unvermeidbar. Damit es aber erst gar nicht so weit kommt, müssen die Fluggesellschaften ihre Flugpläne grundsätzlich ändern“, so Pieroh-Joußen.

 

Der BUND Hamburg hatte die Zunahme nächtlich verspäteter Starts und Landungen nach 23 Uhr im ersten Halbjahr 2017 bereits Mitte Juli kritisiert. Laut BUND sind im ersten Halbjahr 311 Linien- und Touristikflieger außerhalb der offiziellen Betriebszeit nach 23 Uhr gelandet, 300 waren es im bisherigen Negativrekordjahr 2016. Bei den Starts habe sich die Zahl im Vergleich zu 2016 fast verdoppelt (2016: 63; 2017: 111).

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