Angeklagter gesteht Mord an Ex-Partnerin und Tochter am Jungfernstieg
Mit einem Geständnis des Angeklagten hat der Prozess gegen einen 34-Jährigen begonnen, der vor einem halben Jahr in Hamburg seine Tochter und seine Ex-Partnerin erstochen hat. Die Tat am S-Bahnhof Jungfernstieg hatte bundesweit Betroffenheit ausgelöst.
(Letztes Update am 4. Oktober um 16.41 Uhr: Nähere Informationen zum Prozesstag wurden hinzugefügt.)
Regungslos sitzt Mado Bido M. im Gerichtssaal zwischen seinem Rechtsanwalt und einem Dolmetscher. Der 34-jährige Mann aus dem westafrikanischen Niger hat am 12. April dieses Jahres seine 34-jährige Ex-Freundin Sandra P. und die gemeinsame 21 Monate alte Tochter Mariam am S-Bahnhof Jungfernstieg vor den Augen vieler Fahrgäste mit einem Messer erstochen. Das steht außer Frage.
Gleich zu Beginn der Verhandlung legt der Angeklagte ein Geständnis ab und lässt von seinem Verteidiger eine Erklärung verlesen: Er gebe zu, seine Tochter und deren Mutter getötet zu haben. Was er ihnen und ihren Angehörigen angetan habe, „das ist bei Gott eine Sünde.“ Und: „Ich bete für Mariam und Sandra“. Er ist angeklagt wegen zweifachen heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen. Die Richter haben 15 Verhandlungstage angesetzt, 18 Zeugen werden gehört. Anfang Dezember soll das Urteil ergehen. Drogen oder Alkohol haben keine Rolle gespielt. Ob der Täter voll schuldfähig ist, wird ein Psychiater beurteilen, der den Prozess verfolgt. Dem 34-Jährigen drohen zweimal „Lebenslänglich“. Wenn das Gericht eine besondere Schwere der Schuld feststellt, kann er nicht nach 15 Jahren vorzeitig entlassen werden.
Am Tattag kam es zunächst in der S-Bahn, in der sich der Angeklagte und seine späteren Opfer getroffen hatten, zum Streit. Am S-Bahnhof Jungfernstieg, so die Anklage, habe Mado Bido M. dann seine im Buggy sitzende kleine Tochter mit einem 19 Zentimeter langen Messer getötet. Als seine Ex-Freundin, die zunächst vom Buggy abgewandt gestanden habe, sich umdrehte, soll er ihr im Vorbeigehen in den Rücken gestochen haben. Die 34-Jährige starb eine Stunde später im Krankenhaus, die Tochter war sofort tot. Der „Doppelmörder“ selbst rief wenige Minuten nach Tatbegehung die Polizei und sagte: „Ich habe einen Fehler gemacht, die Polizei muss kommen.“ Wenig später ließ sich der 34-Jährige von der Polizei festnehmen.
Ein erster Notruf einer Passantin, die das Verbrechen mit ansehen musste, und den der Richter abspielen lässt, bringt den Angeklagten aus der Fassung. „Hier ist jemand angestochen worden“, sagt die Frau völlig aufgelöst am Telefon. „Oh, nein, das Kind hat auch was abbekommen. Oh, mein Gott!“ In diesem Moment bricht der 34-Jährige weinend zusammen, fasst sich dann aber wieder.
Mado Bido M. war 2013 nach Hamburg gekommen, gehörte zur „Lampedusa-Gruppe“ von etwa 300 schwarzafrikanischen Migranten. Zeitweise erhielt er Asyl in einer Kirche auf St. Pauli. Dem Mann aus dem Wüstenstaat Niger drohte zuletzt allerdings die Abschiebung. Das Bundesamt für Flüchtlinge hatte im vergangenen Jahr erklärt, dass es kein Abschiebehindernis gebe. Wegen der Geburt seiner Tochter hatte der damals 33-Jährige jedoch bereits eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese ist allerdings bis 2019 befristet. Bei Verlust des Sorgerechts wäre es auf eine Rückführung nach Niger hinausgelaufen.
Als Nebenkläger − vertreten durch eine Anwältin und einen Vormund − treten die vier weiteren Kinder von Sandra P. sowie ihre Mutter und ihre Schwester auf. Die vier Kinder sind zwischen drei und 15 Jahren alt, der Jüngste hat das Verbrechen mit ansehen müssen. Drei Kinder leben heute bei ihren Vätern, eins wächst bei der Schwester der Getöteten auf.