Missbrauch: Bundesgerichtshof kassiert Urteil ein
Das Straßenschild der Bornemannstraße im Stadtteil Harburg in Hamburg. Hier wurde ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt und anschließend in einem Hinterhof bei eisiger Kälte abgelegt. Foto: Lukas Schulze/dpa
Der schwere sexuelle Missbrauch einer 14-Jährigen in Hamburg wird erneut ein Fall für das Landgericht der Hansestadt. Das entschied am Mittwoch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig.
Die Richter am Landgericht werden zu prüfen haben, ob die beschuldigten vier jungen Männer und eine junge Frau sich durch Videoaufnahmen der Tat jugendpornografisches Material beschafft haben. Zudem müssen sie klären, ob die 14-Jährige auch zum Opfer einer Aussetzung wurde. Sie war nach der Tat in einem Hinterhof bei eisiger Kälte abgelegt worden.
Mit seiner Entscheidung folgte der BGH zum Teil der Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts in dem Fall. Drei der Männer und die junge Frau waren zu Jugendstrafen zwischen einem und zwei Jahren verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der vierte Angeklagte erhielt eine vierjährige Freiheitsstrafe. Die Revisionen von drei der Angeklagten verwarf der BGH.
Bundesanwalt Hartmut Schneider nannte in der mündlichen Verhandlung vor dem BGH das Urteil der Hamburger Richter zu milde. „Schuldschwere und Strafzumessung müssen zusammenpassen“, sagte er. Dies sei im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben. Die Beschuldigten hätten ihr Opfer schwer geschunden, dadurch sei ihre Verrohung offenbar geworden. „Es besteht eine außerordentlich hohe Schuld der Tatbeteiligten“, erklärte Schneider und fügte hinzu: „Wer so handelt, zeigt, dass er ein hohes Erziehungsbedürfnis hat.“
Deshalb solle das Urteil aufgehoben und an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen werden. Zudem mahnte Schneider die Prüfung des Tatbestands des Beschaffens jugendpornografischen Materials an.
Schneider wollte auch erreichen, dass drei der Angeklagten auch dafür bestraft werden, dass sie das Mädchen bei sehr niedrigen Außentemperaturen im Freien abgelegt hätten. Doch die Anwälte der Beschuldigten wiesen dies zurück. Eine solche Straftat sei nur dann erfüllt, wenn das Opfer in eine hilflose Lage gebracht werde, bei der eine schwere Gesundheitsgefährdung oder gar der Tod drohe. Dies sei hier nicht gegeben gewesen.
Dem widersprachen die Bundesrichter in ihrer Entscheidung. Die schwer betrunkene 14-Jährige sei bei eisigen Temperaturen in den Hof gelegt worden. Es habe die Gefahr bestanden, dass das Mädchen sich übergibt und Erbrochenes in ihrer Lunge gelandet wäre. Dann wäre eine schwere Gesundheitsgefährdung möglich gewesen. Auch die tiefen Temperaturen seien geeignet gewesen, dem Opfer weiteren Schaden zuzufügen.
Die Anwältin des Opfers hatte während der Verhandlung in Leipzig erklärt, ihre Mandantin wünsche sich zwar, dass ihre Peiniger härtere Strafen erhielten. Zugleich habe sie aber auch geäußert, keine neue Verhandlung zu wollen. Sie fürchte sich vor der damit verbundenen Berichterstattung in den Medien.