Corona-Schutz
T2G-plus-Regel: Verwirrung um Booster-Status bei Johnson-und-Johnson-Geimpften

Impfdosen des US-Herstellers Johnson & Johnson. Foto: David Zalubowski/AP/dpa
Es bleibt kompliziert: Wer die Erstimpfung mit Johnson & Johnson erhalten hat und mit Biontech oder Moderna zweitgeimpft ist, gilt offiziell als „ungeboostert“. Erst eine Drittimpfung gilt offiziell als Auffrischung – wobei das Land Niedersachsen Ausnahmen zulässt.