TOsterfeuer auch im privaten Bereich verboten
Auch das Abbrennen von Gartenabfällen auf dem eigenen Grundstück ist verboten. Foto: Pixabay
Dass die traditionellen Osterfeuer im Landkreis Stade in diesem Jahr noch einmal wegen der Corona-Pandemie ausfallen müssen, stand schon vor Wochen fest. Jetzt weist Landrat Michael Roesberg noch einmal darauf hin, dass auch das Abbrennen von Gartenabfällen im privaten Bereich verboten ist.
Unter Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen darf lediglich Feuerholz in sogenannten kleinen Feuerschalen verbrannt werden. Bei einer Sieben-Tagen-Inzidenz von über 100 ist dies nur mit den Mitgliedern des eigenen Haushaltes sowie einer Person aus einem anderen Haushalt und Kindern bis einschließlich sechs Jahren möglich. Bei einem Wert zwischen 35 und 100 können zwei Personen aus einem anderen Haushalt mit Kindern bis einschließlich 14 Jahren dazukommen.