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Letzte Chance für das Osterfeuer

Traditioneller Brauch zu Ostern: In vielen Gemeinden brennen die Osterfeuer. Foto: Archiv

Traditioneller Brauch zu Ostern: In vielen Gemeinden brennen die Osterfeuer. Foto: Archiv

Bald soll wieder das Osterfeuer im Außendeichgelände brennen. Damit die Tradition aufrecht erhalten werden kann, hat die Verwaltung einige Hinweise veröffentlicht. Denn zuletzt sollen Vorgaben nicht eingehalten worden seien.

Von Catharina Meybohm Freitag, 16.03.2018, 13:07 Uhr

Nach dem Osterfeuer im vergangenen Jahr habe einige Unstimmigkeiten mit dem Umweltamt des Landkreises gegeben, heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung. Dabei sei insbesondere bemängelt worden, dass das Brenngut nicht den umweltrechtlichen Vorgaben entsprochen habe. Aus diesem Grund sind die Bürger in Hollern-Twielenfleth gebeten, Grün- und Gehölzabfälle nur an den dafür festgelegten Terminen zusammenzutragen.

In einer Richtlinie des Bundesumweltministeriums ist geregelt, dass Grün- und Gehölzabfälle nicht länger als 14 Tage vor dem Osterfeuer zusammengetragen werden dürfen. Damit soll weitestgehend verhindert werden, dass in der Zwischenzeit zum Beispiel Vögel, Igel, Kröten, Hasen und andere Tiere in dem neu geschaffenen natürlichen Schutz- und Brutraum Unterschlupf suchen.

Wichtig sei ferner, dass nur natürliche, unbehandelte Gehölze wie Baum- und Strauchschnitt, verbrannt werden dürfen. Holzkisten, Paletten, Möbel, Bauholz, Regale, Reet und Laminat zählen auf keinen Fall dazu. Für die richtige Entsorgung dieser Abfallhölzer stehen die Abfallwirtschaftszentren und Wertstoffhöfe zur Verfügung. Die Bürger werden gebeten, von einer unkontrollierten und somit illegalen Anfuhr dieser Abfallhölzer unbedingt abzusehen, da ansonsten in Zukunft keine Osterfeuer mehr durchgeführt werden dürften.

Das Osterfeuer am Außendeichgelände beim Feriendorf findet am Sonnabend, 31. März, unter der Regie der Freiwilligen Feuerwehr statt. Die Feuerwehrleute nehmen am Sonnabend, 24. März, 10 bis 16 Uhr und am Sonnabend, 31. März, 8.30 bis 14.30 Uhr Busch und Gehölzschnitt entgegen.

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