Ausnahmegenehmigung

TAbschuss zweier Wölfe genehmigt - Viele offene Fragen gibt es dennoch

Ein Wolf blickt zur Seite. Foto: Boris Roessler/dpa/Symbolbild

Ein Wolf blickt zur Seite. Foto: Boris Roessler/dpa/Symbolbild

Je ein Wolf aus dem Schiffdorfer und Garlstedter Rudel darf abgeschossen werden, die Ausnahmegenehmigung des Ministeriums liegt vor. Es gibt aber auch Kritik an dem genehmigten Abschuss.

Jetzt freischalten mit

Am häufigsten gewählt

4 Monate zum Sonderpreis

4,00 €

einmalig
  • unkompliziert weiterlesen
  • nach 4 Monaten mtl. kündbar
Artikel freischalten

12 Monate Preisstabilität

1,99 €

wöchentlich
  • 1 Jahr lang Sonderpreis
  • nach 12 Monaten mtl. kündbar
Langfristig sparen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Mehr zu unseren TAGEBLATT+ Angeboten finden Sie hier

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel