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Hammah

Sandabbau: Rat hält an Klage fest

Die Gebäude der Gemeindeverwaltung in Hammah. Foto: Jutta Eidtmann

Die Gebäude der Gemeindeverwaltung in Hammah. Foto: Jutta Eidtmann

Gegen das einstimmige Votum des Verwaltungsausschusses hält der Rat der Gemeinde Hammah an der Klage gegen den Landkreis Stade fest. Verwaltungsrechtler Udo Paschedag hatte während der Einwohnerfragestunde die Politiker ins Wanken gebracht.

Von Susanne Helfferich Dienstag, 19.12.2017, 16:49 Uhr

Gerade hatte der nichtöffentlich tagende Verwaltungsausschuss empfohlen, die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landkreises zum Sandabbau der AOS zurückzuziehen, da meldete sich Udo Paschedag während der Einwohnerfragestunde der sich anschließenden öffentlichen Ratssitzung zu Wort. Ob denn der Anwalt der Gemeinde über den im November 2016 getroffenen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zur Alternativtrasse informiert war, wollte er von der Verwaltung wissen. In einer Mail an Bauamtsleiter Martin Wist, in der der Jurist die Erfolgschancen einer Klage abwägt, äußert er sich nicht zu dem Bebauungsplan. Mit diesem sollte auf einem gemeindlichen Weg eine Alternativtrasse für die Sandtransporte ermöglicht werden. In der öffentlich zugänglichen Mail heißt es: Die Gemeinde „könnte allenfalls geltend machen, in ihrer Planungshoheit betroffen zu sein. Das ist aber nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich“. Daraus schließt Paschedag, dass der Anwalt von dem Bebauungsplan gar nichts wusste. Mit dem Beschluss, einen B-Plan aufzustellen, könnte sehr wohl die Planungshoheit der Gemeinde betroffen sein.

Dem widersprach Gemeindedirektor Holger Falcke. Der Rechtsvertreter der Gemeinde sei sehr wohl informiert worden, erklärte er. Ein weiterer Punkt wurde während der Einwohnerfragestunde angesprochen: Warum die Aufstellung des Bebauungsplans nicht vorangetrieben werde. Als Falcke erwiderte, es fehlten noch Daten zur Bodenbeschaffenheit der Alternativtrasse, konterte Dieter Loerwald, Sprecher der Bürgerinitiative gegen den Sandtransport durch Groß Sterneberg, es gebe sehr wohl ein Bodengutachten, das übertragbar sei.

In der Summe führten die Wortmeldungen dazu, dass bei der späteren Beratung des Klageverfahrens die Politik quer durch alle Fraktionen einlenkte. Im September noch hatte der Rat entschieden, beim Verwaltungsgericht ein Mediationsverfahren zu beantragen. Falls sich Landkreis und AOS auf eine Mediation nicht einließen, solle die Klage zurückgezogen werden. Dem war der Verwaltungsausschuss gefolgt.

Nun wurde diese Entscheidung infrage gestellt: „Wir sollten die vorgetragenen Bedenken prüfen“, meinte etwa Detlef Schäfer (OLH). Dem schlossen sich auch Marco Hellwege (SPD), Reiner Braack (CDU) und Katjana Lorenz (Grüne) an. Jürgen Schlichting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, zog auch Versäumnisse des Anwalts in Erwägung. Auch Marc-André Wolfkühler (SPD) betonte, dass er der Verwaltung vertraue, „dennoch wäre es fahrlässig, wenn wir die Punkte nicht prüfen ließen“. Daher korrigiere er seine eigene Abstimmung im VA und halte vorerst an der Klage fest.

Alt-Bürgermeister Rainer Jürgens (CDU), der stets gegen eine Klage war, kommentierte die kippende Stimmung: „Vielleicht hätte man dem Rat gleich mitteilen sollen, dass der Verwaltungsausschuss einstimmig dafür war, die Klage zurückzuziehen.“ Er fürchtet, dass das Klageverfahren die Gemeinde viel Geld kosten werde. Auch Gerd Dodenhoff (OLH) wollte an der VA-Entscheidung festhalten: „Ich stehe dazu, was wir beschlossen haben. Wir haben alles ausgeschöpft.“

Bürgermeister Stefan Holst (OLH) war sichtlich verärgert: „Im September hat der Rat einstimmig, ich betone: einstimmig, und ebenso heute der Verwaltungsausschuss beschlossen, die Klage zurückzuziehen, falls die Mediation scheitert. Daher bleibe ich dabei.“ Worauf eine Groß Sternebergerin rief: „Was bist Du für ein Bürgermeister!“ Am Ende stimmten neun Ratsmitglieder dafür, die Klage aufrechtzuerhalten, sechs lehnten dies ab.

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