„Imbiss-Mord“-Prozess

TWar der Todesschütze schuldfähig? Das sagt der Gutachter vor Gericht

14. Tag im Imbiss-Mord-Prozess: Dr. Harald Schmidt sieht keine Einschränkung der Schuldfähigkeit des 28-Jährigen. Foto: Vasel (Archiv)

14. Tag im Imbiss-Mord-Prozess: Dr. Harald Schmidt sieht keine Einschränkung der Schuldfähigkeit des 28-Jährigen. Foto: Vasel (Archiv)

Im September 2022 erschoss der Angeklagte einen 23-jährigen Imbiss-Mitarbeiter und hatte nach eigener Erklärung noch weitere Menschen auf seiner Todesliste. Doch war der Schütze überhaupt schuldfähig? Das sagte der psychiatrische Gutachter im „Imbiss-Mord“-Prozess.

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