„Imbiss-Mord“-Prozess
TWar der Todesschütze schuldfähig? Das sagt der Gutachter vor Gericht

14. Tag im Imbiss-Mord-Prozess: Dr. Harald Schmidt sieht keine Einschränkung der Schuldfähigkeit des 28-Jährigen. Foto: Vasel (Archiv)
Im September 2022 erschoss der Angeklagte einen 23-jährigen Imbiss-Mitarbeiter und hatte nach eigener Erklärung noch weitere Menschen auf seiner Todesliste. Doch war der Schütze überhaupt schuldfähig? Das sagte der psychiatrische Gutachter im „Imbiss-Mord“-Prozess.