Jetzt gilt die 3-G-Regel im Kreis Stade
Grafik: Ahrens.
Geimpft, getestet oder genesen: Seit Donnerstag ist die neue Corona-Verordnung - und damit die erweiterte 3-G-Regel - im Landkreis Stade in Kraft. Welche Bereiche betroffen sind.
Jetzt gilt im Kreis Stade erneut die erweiterte 3-G-Regel. Diese schreibt vor: Wer Veranstaltungen, Restaurants und/oder Diskotheken besuchen will, muss geimpft, von Corona genesen oder negativ getestet sein und einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Die neue Corona-Allgemeinverfügung ist seit 0 Uhr in Kraft.
Wo 3-G gilt
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Kontakte und Veranstaltungen: Bei allen - auch privaten - Zusammenkünften und Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen. Dazu gehören beispielsweise Kinos, Theater, Spielhallen und ähnliche Einrichtungen.
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Sport: Bei Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen (Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmbäder, Saunen).
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Diskotheken
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Gastronomie und Beherbergung: Im gesamten Innenbereich der Gastronomie und für den Tourismusbereich, also beispielsweise Restaurants, Bars, Hotels und Pensionen. Wenn Gäste keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, müssen sie bei Beherbergungen bei Anreise sowie zweimal wöchentlich einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen.
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Nutzung körpernaher Dienstleistungen wie Frisör, Kosmetik, Massage, aber auch medizinische Dienstleistungen wie Physiotherapie oder Fußpflege, sofern diese nicht ärztlich verordnet sind.
- Tests: Bei Getesteten darf das Ergebnis eines PoC-Antigentests (Schnelltest) nicht älter als 24 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Auch das negative Ergebnis eines Selbsttests, der unter Aufsicht durchgeführt wurde, ist zulässig. Dieses ist 24 Stunden gültig. Seit dem 11. Oktober müssen Ungeimpfte die Tests selbst bezahlen.
Am Mittwoch hatte die Sieben-Tage-Inzidenz wieder unter dem Schwellenwert von 50 gelegen. Bleibt die Zahl der Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen weitere vier Werktage in Folge unter der kritischen Marke, könnte die erweiterte 3-G-Regelung in der kommenden Woche wieder aufgehoben werden.