Abstimmungsprozess über ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

Bei der Sommersitzung der Kirchenkreissynode in Apensen: Superintendent Dr. Martin Krarup, Kreisjugendwartin Karen Seefeld und KKS-Präsident Rüdiger Graeger (von links). Foto: Christa Haar-Rathjen
Ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt und Kindeswohlgefährdung war ein zentrales Thema bei der Sommertagung der Kirchenkreissynode (KKS) des evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Buxtehude.
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Nicht erst die im Januar veröffentlichte EKD-weite ForuM-Studie habe das Versagen kirchlichen Handelns früher und heute im Umgang mit dem Thema sexualisierte Gewalt gezeigt. Unter diesem Hinweis führten Superintendent Martin Krarup und Kreisjugendwartin Karen Seefeld in einen Abstimmungsprozess über ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt und Kindeswohlgefährdung ein. „Jetzt ist es an der Zeit, es besser zu machen“, so Krarup.
2021 hatte die Landeskirche Hannover Grundsätze verfasst, nach denen jeder Kirchenkreis ein Schutzkonzept auf den Weg bringen soll. Ein bereits 2019 im Kirchenkreis Buxtehude in Kraft getretenes Kindeswohlschutzkonzept soll jetzt in ein integriertes Konzept überführt werden, das den Schutz aller Generationen vor sexualisierter Gewalt einbezieht.
Konzept-Entwurf erarbeitet
Verantwortliche der beiden Kirchenkreise Buxtehude und Stade haben in einer Steuerungsgruppe einen Konzept-Entwurf erarbeitet, der zunächst der Fachstelle Sexualisierte Gewalt der Landeskirche zur Prüfung vorlegt wird. Alle Arbeitsbereiche kirchlichen Handelns wurden dabei berücksichtigt.
Bis zum 6. September kann das Konzept anschließend auf der Intranet-Plattform der Landeskirche (intern-e) eingesehen und kommentiert werden; die Vorschläge werden eingearbeitet. Daraufhin soll es auf den Herbstsitzungen der beiden Kirchenkreissynoden beschlossen werden.
Nach einer aktualisierten Risikoanalyse aller Arbeitsbereiche werden die Kirchengemeinden ihrerseits Schutzkonzepte beschließen.
Im nächsten Schritt werden alle ehrenamtlichen Mitarbeiter, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, sowie alle Kirchenvorstände Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt durchlaufen. Die hauptamtlichen Mitarbeiter haben diese Schulung bereits im Frühjahr 2024 absolviert.
Hauptsatzung beschlossen
Eine neue Hauptsatzung wurde beschlossen. Danach werden die Regionen bei der Entsendung von Synodalen künftig stärker berücksichtigt. Die Anzahl der gewählten Mitglieder beträgt nun 43 Synodale. Bis zu elf weitere Personen können von der KKS berufen werden.
Die Superintendentur-Pfarrstelle wird künftig dem Kirchenkreis zugeordnet, so dass der Superintendent nicht mehr Mitglied im Kirchenvorstand von St. Petri Buxtehude ist. Unabhängig davon bleibt St. Petri seine Predigtstätte.
Die im Februar gebildeten Arbeitsgruppen zur Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes stellten ihre Themen vor. In allen Gemeinden soll eruiert werden, auf welchen Flächen Photovoltaik-Anlagen sinnvoll erscheinen.
In ihrem Bericht über die Arbeit des Diakonieausschusses stellte Pastorin Heike Kircher das Programm der Woche der Diakonie vor, die niedersachsenweit unter dem Motto „Raum geben #aus Liebe“ Anfang September stattfinden wird. Geplant sind ein Filmabend mit Austausch und Imbiss in der Turmkapelle der St.-Petri-Kirche und ein Stand auf dem Wochenmarkt in Buxtehude. Beim Gottesdienst zum Diakoniesonntag in St. Petri werden die neuen Mitarbeiter des Diakonieverbandes gesegnet. (sal)