Landgericht Stade
TDas passierte vor den Messerstichen in der Apenser Flüchtlingsunterkunft
Vierter Verhandlungstag vor der 3. Großen Strafkammer am Landgericht Stade - rechts Gutachter Dr. Harald Schmidt. Foto: Laudien
Drei Jahre Gefängnis oder zweijährige Bewährungsstrafe - über das Strafmaß sind Staatsanwalt und Verteidiger unterschiedlicher Meinung in ihren Plädoyers. Der Verteidiger bestreitet eine Tötungsabsicht. Das sagt der Gutachter vor der Gericht zu dem Fall.