Nach Ärger um gefällte Kastanie: Wo in Beckdorf Ersatzbäume gepflanzt werden

Die gefällte Kastanie in Beckdorf.
Die Fällung einer Kastanie an der Goldbecker Straße in Beckdorf im Februar sorgte für Ärger. Als Ersatzpflanzung sind 25 Bäume in Absprache mit der Naturschutzbehörde des Landkreises Stade beschlossen worden. Jetzt steht fest, welche neuen Gewächse wo gepflanzt werden.
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Bei der Ratssitzung am Montag wurde sich einstimmig auf Art und Standort der Ersatzbepflanzung geeinigt. Demnach werden jeweils fünf Sommerlinden, Winterlinden, Buchen, Stieleichen und Rosskastanien in Beckdorf, verteilt am Wegesrand am ursprünglichen Standort der gefällten Kastanie in der Goldbecker Straße sowie auch im Kobenkamp, Holzkamp und Fohlenkamp gepflanzt.
Um die Fällung der Kastanie hatte es im Rat Ärger gegeben. Im März war es im Rahmen einer Ratssitzung zu einer lautstarken und sehr emotionalen Aufarbeitung gekommen, auch Anwohner fanden mitunter harsche Worte. Dabei stand insbesondere Beckdorfs Gemeindedirektorin Kirsten Zegenhagen für ihre Informationspolitik in der Kritik. Sie habe die Gemeinde und den Rat vorab nicht aufgeklärt.
IGB ließ mögliche Rechtsverstöße von Kommunalaufsicht prüfen
Die Interessengemeinschaft gegen Behördenwillkür (IGB) wendete sich in dieser Angelegenheit sogar mit einer Eingabe an die Kommunalaufsicht beim Landkreis Stade, um mögliche Rechtsverstöße seitens der Verwaltung der Gemeinde Beckdorf prüfen zu lassen. Nach Auswertung der Stellungnahmen der Gemeinde Beckdorf und des hiesigen Naturschutzamtes habe die Kommunalaufsicht allerdings keine Rechtsverstöße festgestellt. Damit wollte sich die IGB wiederum nicht zufrieden geben.
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Der Antrag der Gruppe FWG-Bündnis90/Die Grünen für eine regelmäßige Baumschau zur Überprüfung der Bäume als Vorbeugung vor Abgängen oder Fällungen, ausgeführt von Ratsmitgliedern und Bürgern oder alternativ von mindestens zwei Bauhofmitarbeitern der Samtgemeinde Apensen, die dazu eine Fortbildung zum Thema Baum- und Gehölzpflege im öffentlichen Raum erhalten müssten, wurde mehrheitlich abgelehnt. Die Kosten für diese Maßnahme stünden in keinem Verhältnis zur Vorbeugung, so die Begründung.