Polizei schnappt 13-jährigen E-Scooter-Fahrer mit verbotenen Böllern
Das Feuerwerk war für den privaten Gebrauch gar nicht zugelassen (Symbolbild). Foto: Sebastian Gollnow
Anwohner melden sich bei der Polizei in Winsen (Landkreis Harburg): Jugendliche auf E-Scootern werfen mit scharfen Böllern. Das Feuerwerk hätten sie jedoch gar nicht besitzen dürfen.
Landkreis Harburg. Die Polizei Winsen (Landkreis Harburg) erreichten am Mittwochnachmittag (28. Oktober) mehrere Anrufe von Anwohnern aus der Winsener Innenstadt, die eine E-Scooter-Gang meldeten. Die Jugendlichen sollen mit Feuerwerkskörpern geworfen haben.
Gegen 19.30 Uhr entdeckten die Beamten eine Gruppe, auf die die Meldung passen könnte. Der Verdacht erhärtete sich, als plötzlich ein Junge auf seinem E-Scooter die Flucht antrat.
Nach kurzer Verfolgung stoppten die Polizisten den 13-Jährigen. „Bei ihm fanden die Beamten mehrere Feuerwerkskörper der Kategorie F3“, berichtet der Sprecher der Polizeiinspektion Harburg, Jan Krüger. Feuerwerk der Kategorie F3 ist für den privaten Gebrauch nicht zugelassen; um es kaufen und abfeuern zu können, benötigt man eine Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes.
Polizei beschlagnahmt E-Scooter
Damit nicht genug, war der Jugendliche auf einem E-Scooter unterwegs, der mit falschen Kennzeichen versehen war und nicht zugelassen ist.
Die Beamten leiteten Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 13-Jährige an einen Erziehungsberechtigten übergeben. E-Scooter und Feuerwerkskörper stellte die Polizei sicher. (set)
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