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Gerichtsverhandlung

60-Jährige soll ihren pflegebedürftigen Geliebten entführt haben

Die 60-Jährige Angeklagte (M) sitzt vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal. Prozessauftakt wegen Freiheitsberaubung gegen eine 60-Jährige, die mit Komplizen ihren pflegebedürftigen Geliebten entführt haben soll. Foto: Jonas Walzberg/dpa

Die 60-Jährige Angeklagte (M) sitzt vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal. Prozessauftakt wegen Freiheitsberaubung gegen eine 60-Jährige, die mit Komplizen ihren pflegebedürftigen Geliebten entführt haben soll. Foto: Jonas Walzberg/dpa

Wegen Freiheitsberaubung muss sich eine 60-jährige Frau vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten. Gemeinsam mit zwei Komplizen soll sie ihren Geliebten gegen seinen Willen entführt haben. Der 69-Jährige leidet an Demenz.

Freitag, 04.11.2022, 14:00 Uhr

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Weil sie gemeinsam mit zwei Komplizen im November 2018 ihren pflegebedürftigen Geliebten entführt haben soll, steht seit Freitag eine 60-jährige Frau wegen Freiheitsberaubung in Hamburg vor Gericht. Die Angeklagte soll sich als Schwester ihres Geliebten ausgegeben haben und den heute 69-Jährigen gegen seinen Willen aus seinem Haus in Alsterdorf geholt haben, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.

Entführter ist dement

Wegen einer Hirnleistungsminderung ist der 69-Jährige seit 2017 pflegebedürftig und wird von seiner Ehefrau und einer Pflegerin betreut. Das Gericht verglich die Erkrankung mit einer mittleren bis schweren Demenz.

Mit den Worten "Sie kriegen ihn in einer Stunde zurück!" soll die Angeklagte den 69-Jährigen gegen den Widerstand der Pflegerin in ein Auto gezerrt und in die Wohnung der Mutter der Angeklagten gebracht haben. Dort wurde der Mann zwei Tage später von der Polizei gefunden.

Angeklagte weist Vorwürfe zurück

Zum Prozessauftakt schwiegen die drei Angeklagten. Die Geliebte des 69-Jährigen wies in einer persönlichen Erklärung jedoch alle Vorwürfe der Freiheitsberaubung auf Schärfste zurück. "Nichts liegt mir ferner, den Vater unserer beiden Kinder seiner Freiheit zu berauben", sagte die Angeklagte.

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Der Anwalt der mitangeklagten 56-Jährigen erklärte, dass alle Beteiligten seit Jahrzehnten miteinander befreundet seien und dass es schwer vorstellbar sei, "dass er damit nicht einverstanden" gewesen sei. Die Polizei habe den Fehler gemacht, dass sie nie mit dem 69-Jährigen geredet habe. (dpa)

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