Sie will jetzt Heilpraktikerin werden: „Reichsbürgerin“ steht vor Gericht
Zum dritten Mal steht eine Frau aus der „Reichsbürger“-Szene vor Gericht. Foto: Philipp Schulze/dpa
„Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik nicht an. Eine Frau aus Lüneburg muss sich zum dritten Mal vor Gericht verantworten: Sie soll als Führungsfigur eines verbotenen Vereins aufgetreten sein.
Lüneburg. Kaum aus der Haft entlassen, soll eine 65 Jahre alte Frau aus der „Reichsbürger“-Szene erneut aktiv geworden sein. Die gebürtige Lüneburgerin bezeichnete sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft als Gemeindevorsteherin, schrieb etliche Briefe an Behörden und gerierte sich als zentrale Führungsfigur des verbotenen Vereins „Geeinte Deutsche Völker und Stämme“. Zu den Vorwürfen schwieg die Angeklagte vor dem Landgericht in Lüneburg.
Sie muss sich zum dritten Mal vor Gericht verantworten, seit Mai sitzt sie in Untersuchungshaft. Schon 2024 war sie zu zwei Jahren und neun Monaten Haft unter anderem wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot als Rädelsführerin und Volksverhetzung verurteilt worden. Der von ihr geführte Verein erkennt die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht an, die Angeklagte soll Workshops und Seminare angeboten haben, um die Vereinigung finanziell zu fördern.
Zudem mietete sie laut den Vorwürfen in Hannover eine Wohnung unter falschem Namen an und wies sich mit einem gefälschten Ausweisdokument einer nicht existierenden Regierung aus. So wird ihr auch Urkundenfälschung vorgeworfen.
Psychiatrisches Gutachten soll Aufschluss geben
Das Gericht hat einen psychiatrischen Gutachter zur Prozessbeobachtung hinzugezogen, um die Verfassung der Frau zu beurteilen. Während im ersten Prozess noch zahlreiche Unterstützer den Zuschauerraum gefüllt hatten, blieb er am Dienstag weitgehend leer. Richter Michael Herrmann warf die Frage auf, welche Bedeutung der verbotene Verein noch habe.
Die Tochter der Angeklagten weinte bei ihrer Zeugenaussage. Über weltanschauliche Themen habe sie mit ihrer Mutter nicht sprechen können, da sei es immer zum Streit gekommen. In den Monaten, in denen sie nach der Haftentlassung bei ihr gewohnt habe, hätten sie sich nur über die Familie und die Betreuung der Enkel unterhalten. Die Mutter habe versichert, ihr Leben zu ändern. Eine Heilpraktikerausbildung wollte sie demnach nutzen, um Gesundheitsseminare anzubieten.
Immer wieder kamen Fragen zur psychischen Gesundheit der Angeklagten. „Handelt es sich um inhaltsloses Geschwurbel oder ist das strafbar?“, fragte ihr Pflichtverteidiger Moritz Klay. Die Aussage des Psychiaters soll Aufschluss geben, auch wenn die Inhaftierte ein Gespräch mit ihm ablehnt. Die Staatsschutzkammer hat drei Fortsetzungstermine angesetzt.
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