AKW Brokdorf: Sorge um radioaktive Abwasser in der Elbe
Beim Rückbau des Atomkraftwerkes Brokdorf dürfe es zu keinen gefährlichen Einleitungen in die Elbe kommen, so die Forderung eines Aktionsbündnisses aus Cuxhaven und Land Hadeln. Foto: dpa/Charisius
Auf der anderen Elbseite regt sich Widerstand. Mit Sorge reagieren Umweltschützer auf die Pläne, möglicherweise kontaminiertes Abwasser aus dem stillgelegten AKW Brokdorf in die Elbe einzuleiten.
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Die Forderungen der Umweltschützer sind ganz konkret: Es gebe neue Filtertechnik und die solle auch angewandt werden. Die Frage des Umgangs mit dem Atommüll sei nach wie vor ungelöst. Das Aktionsbündnis für den verantwortungsvollen AKW-Rückbau setzt sich dafür ein, dass die Umwelt und besonders die Elbe durch die Rückbaumaßnahmen so wenig wie möglich belastet werden.
Zuvor hatte das Unternehmen Preußen Elektra die sofortige Einleitung von Abwässern aus dem schleswig-holsteinischen AKW Brokdorf in die Elbe beantragt.
Beim Rückbau des AKW Brunsbüttel habe es eine ordnungsgemäße Beteiligung der Verbände und der Öffentlichkeit gegeben, durch die der Betreiber Vattenfall verpflichtet werden konnte, die Einleitung radioaktiven Kühl- und Waschwassers deutlich zu reduzieren. Für Brokdorf sei das bisher gegenüber Betreiberin Preußen Elektra nicht gelungen. Unter dem Vorwand der Pandemie habe es nur eine sehr eingeschränkt die Beteiligung der Öffentlichkeit gegeben.
Aktionsbündnis klagt: Radioaktives Bor gelangt in Elbe
Mit Sorge blicken die Sprecherinnen Dr. Silke Eulenstein und Dr. Gisela Penteker (beide Otterndorf) vom Aktionsbündnis auf die radiologische Belastungslage. Zusätzlich zum radioaktiv belasteten Wasser gebe es im Kühlkreislauf des Druckwasserreaktors Brokdorf große Mengen von Bor. Es werde dort als Neutronenfänger eingesetzt; sei also mit Radionukliden und atomarer Strahlung verbunden.
Dieses radioaktive Bor solle ebenfalls in die Elbe abgeleitet werden – während des Rückbaus in der gleichen Konzentration wie während des Betriebes. Bor selbst zähle zwar in geringer Menge als nicht toxisch und werde auch als Dünger benutzt. In höheren Dosen könnten Fische sterben und auch bei Pflanzen und Menschen seien Gesundheitsschäden beobachtet worden.
Bundestagsabgeordneter Daniel Schneider informiert
Das Aktionsbündnis kritisiert, dass die zuständigen Behörden und die Betreiber sich auf den Verdünnungseffekt in der Elbe beriefen und Kritikern Hysterie vorwerfen und hat auch den hiesigen SPD-Bundestagsabgeordneten Daniel Schneider mit im Boot. Auch er halte die Einleitung von radioaktiven Abwässern in die Elbe für „höchst problematisch“. Schneider gegenüber dem Aktionsbündnis: „Ich stehe direkt mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Kontakt. Also wir widmen uns dem Thema auch umgehend.“
Silke Eulenstein und Gisela Penteker werden in ihrer Ablehnung deutlich: „Aus unserer Sicht gibt es keine Rechtfertigung für die Einleitung von Substanzen in die Elbe, wenn dies vermieden oder reduziert werden kann. Bor und radioaktive Nuklide können mittels einem patentierten Verfahren einer finnischen Firma aus dem Abwasser filtriert und in kristalliner Form gelagert werden. So wurde Preußen Elektra schon beim Rückbau seines AKW Grafenrheinfeld verpflichtet, diese Filterung einzusetzen.“
Nun aber habe Preußen Elektra die sofortige Einleitung von borhaltigen Abwässern in die Elbe beantragt.
Umweltschützer sicher: Bessere Filterung des Abwassers möglich
Das Bündnis für verantwortungsvollen AKW-Rückbau hat Gespräche mit der Firma Fortum geführt. Demnach sei eine Filterung auch für Brokdorf möglich. „Wir fordern daher den Einsatz dieser oder ähnlicher Filtertechnik sofort beim Rückbau des Atomkraftwerk Brokdorf, um unsere Lebensader Elbe zu schützen. Es kann nicht sein, dass die Atomkonzerne über Jahrzehnte Milliarden Gewinne gemacht haben und nun nicht bereit sind, mögliche Filtertechnik für den Schutz der Elbe einzusetzen.“
Die Umweltschützer begründen ihre Forderungen mit Paragraf 2 des Grundgesetzes auf das Recht der körperlichen Unversehrtheit sowie Artikel 20a des Grundgesetzes und dem Minimierungsgebot im Strahlenschutz (Paragraf 8 StrlSchG) der Genehmigungsbehörde, den aktuellen Genehmigungsbescheid zu überarbeiten, um eine mögliche Beeinträchtigung der Menschen und Umwelt auszuschließen. Unter dem Gebot der Minimierung von Umweltschäden solle Preußen Elektra vom zuständigen Land Schleswig.-Holstein verpflichtet werden, ein Filterverfahren zu nutzen, statt die Elbe weiter unnötig zu belasten. (red/wip)