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Geflüchtete

Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge verlängert

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Von Sabine Lohmann
Montag, 25.03.2024, 16:14 Uhr

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Landkreis. Aus der Ukraine Geflüchtete müssen ihre Fahrzeuge auch weiterhin nicht in Deutschland zulassen. Eine entsprechende Ausnahmeregelung wurde vom Land Niedersachsen nun bis 30. September verlängert. Darauf weist das Kreis-Straßenverkehrsamt hin. Eigentlich sollte die Regelung zum 1. April auslaufen. Doch das Bundesverkehrsministerium und die Bundesländer haben sich kurzfristig auf die Verlängerung geeinigt. Ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug darf vorübergehend am Verkehr in Deutschland teilnehmen, wenn das Fahrzeug im Herkunftsstaat zugelassen ist, sowie betriebs- und verkehrssicher ist. Als vorübergehend gilt eine Frist von bis zu einem Jahr. Für die durch den russischen Krieg gegen die Ukraine vertriebenen ukrainischen Staatsbürger wurde von dieser Regelung eine Ausnahme geschaffen. (sal)

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