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Gesundheit

Bundestag erlaubt Grippe-Impfung in der Apotheke

Apotheken sind in Zukunft grundsätzlich zur Grippeschutzimpfung berechtigt, wenn das Personal dafür entsprechend geschult wurde. Foto: Gollnow/dpa

Apotheken sind in Zukunft grundsätzlich zur Grippeschutzimpfung berechtigt, wenn das Personal dafür entsprechend geschult wurde. Foto: Gollnow/dpa

Apotheken dürfen künftig neben der Corona-Impfung auch eine Impfung gegen Grippe durchführen.

Donnerstag, 19.05.2022, 20:36 Uhr

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Eine entsprechende Neuregelung verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend gemeinsam mit dem Corona-Bonus für Pflegekräfte. Danach sind Apotheken in Zukunft grundsätzlich zur Grippeschutzimpfung berechtigt, wenn das Personal dafür entsprechend geschult wurde. Bislang war dies nur im Rahmen eines Modellprojekts erlaubt.

Die Apothekervereinigung ABDA begrüßte den Parlamentsbeschluss. „Gerade beim jährlichen Grippeschutz sind zusätzliche Angebote dringend erforderlich, da die Impfquote trotz aller Angebote und Kampagnen viel zu niedrig ist“, erklärte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Seit Anfang Februar werden in Apotheken bereits bundesweit Impfungen gegen das Coronavirus verabreicht. (dpa)

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