Corona: Genesenen-Nachweis jetzt auch nach Schnelltest möglich
Die politische Entscheidung, dass Genesene nur noch knapp drei Monate als geschützt gelten, sorgt in Deutschland vielfach für Unmut und Unverständnis. Foto: Marcus Brandt/dpa
Ein PCR-Test ist nicht mehr Pflicht: Künftig reicht bei einer Corona-Infektion ein Schnelltest aus, um den Nachweis des Genesenenstatus zu erhalten. Die EU will damit die Laborkapazitäten entlasten.
Den EU-weit gültigen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion können Bürgerinnen und Bürger künftig auch nach einem positiven Schnelltest erhalten. Dieser müsse aber durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein und auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein, teilte die EU-Kommission mit.
Die EU-Länder können diese Zertifikate den Angaben zufolge auch rückwirkend auf der Grundlage von Tests ausstellen, die ab dem 1. Oktober durchgeführt worden sind.
Genesenen-Status in Deutschland nur drei Monate gültig
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, so könne ein Teil des erheblichen Drucks auf die nationalen Testkapazitäten gelindert werden. Im Zuge der Omikron-Welle war es etwa in Deutschland zu Engpässen bei PCR-Tests gekommen. Die neuen Regeln gelten ab sofort.
Länder wie Deutschland können Genesenenzertifikate auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests ausstellen, sobald sie bereit sind, so die EU-Kommission. In Deutschland ist die Gültigkeit des Genesenstatus im Januar quasi über Nacht von sechs auf drei Monaten verkürzt worden und hatte für viel Kritik gesorgt.
Die EU-Zertifikate über Impfungen, Genesungen und frische Tests können etwa digital auf dem Smartphone hinterlegt werden. Per QR-Code kann man so in zahlreichen Ländern, auch außerhalb der Europäischen Union, nachweisen, dass man etwa bestimmte Einreisevoraussetzungen erfüllt. (dpa)