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Gewalttat im November 2024

Doppelmord in Schackendorf - Urteil rechtskräftig

Das Urteil gegen den bei der Urteilsverkündung 53-Jährigen ist rechtskräftig. (Archivbild)

Das Urteil gegen den bei der Urteilsverkündung 53-Jährigen ist rechtskräftig. (Archivbild) Foto: Frank Molter/dpa

Nach dem tödlichen Messerangriff in Schackendorf steht das Urteil des Landgerichts Kiel fest: Der Bundesgerichtshof bestätigt die lebenslange Haftstrafe.

Von dpa 21.09.2026, 15:30 Uhr
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Karlsruhe/Schackendorf/Kiel. Das Urteil gegen einen Mann aus Norddeutschland wegen eines tödlichen Messerangriffs auf seine Ex-Partnerin und ihren neuen Lebensgefährten in Schleswig-Holstein ist rechtskräftig. Das Landgericht Kiel hatte ihn im Dezember wegen Mordes in zwei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Anfang September hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die eingelegte Revision verworfen. Es habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gegeben, hieß es. Zuvor berichteten die „Kieler Nachrichten“.

Richterin Irina Tsukida hatte bei der Urteilsverkündung am Landgericht in Schleswig-Holsteins Landeshauptstadt zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt - damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Sie attestierte dem Angeklagten eine „egozentrische Persönlichkeit“ und „hohe Eifersucht“.

Tatvorgang

Bei der Gewalttat am 16. November 2024 in Schackendorf im Kreis Segeberg wurden die 51 Jahre alte Ex-Partnerin des Angeklagten getötet und ihr 45 Jahre alter neuer Lebensgefährte lebensgefährlich verletzt. Der Mann war seitdem querschnittsgelähmt und starb knapp vier Monate später.

Der Angeklagte hat seiner Ex-Partnerin 14 Messerstiche und ihrem neuen Lebensgefährten sieben Messerstiche zugefügt. Zudem wurde der Deutsche auch wegen häuslicher Gewalt, Freiheitsberaubung in zwei Fällen und eines Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt, erklärte die Richterin bei der Urteilsverkündung.

Staatsanwältin sah Mordmerkmale als gegeben an

Damit folgte die Richterin der Meinung der Staatsanwältin Ulrike Nützelmann. Diese sah die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe als gegeben. „Der Angeklagte entschied sich ganz bewusst für eine tödliche Waffe“, sagte sie Anfang Dezember im Landgericht in Kiel.

Seine Ex-Partnerin, so Nützelmann, habe keinen anderen Mann als ihn haben dürfen. „Ob er sie entführen oder töten wollte, ändert nichts an den niedrigen Beweggründen“, erklärte sie. Seine Wut und der verletzte Stolz durch den neuen Partner hätten ihn angetrieben.

Angeklagter gab Erklärung ab

Der Angeklagte hatte die Taten während des Prozesses im September 2025 über seinen Anwalt eingeräumt. Er erklärte, dass er nicht die Absicht gehabt habe, Menschen zu töten. Die Situation am frühen Morgen auf der Straße vor der Wohnung des Opfers sei eskaliert.

Zudem äußerte sich der Mann in seinem letzten Wort ausführlich selbst und erklärte die Taten aus seiner Sicht. Dadurch stieg das Gericht erneut in die Beweisaufnahme ein. „Die Tat wird sich nie sinnvoll erklären lassen“, sagte der Verteidiger Andreas Meyer bei Verkündung der Plädoyers.

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