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Prozess in Düsseldorf

Eifersuchtsdrama: 89-Jähriger ersticht Ehefrau - Haftstrafe

Der Angeklagte mit seiner Anwältin während des Prozesses in Düsseldorf.

Der Angeklagte mit seiner Anwältin während des Prozesses in Düsseldorf. Foto: Martin Höke/dpa

Ein 89-Jähriger hat gestanden, seine Frau aus Wut über einen 63 Jahre zurückliegenden Seitensprung erstochen zu haben. Nun wurde er verurteilt - aber nicht wegen Mordes.

Von dpa 17.04.2024, 13:35 Uhr
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Düsseldorf. Weil er seine Frau aus Wut über einen 63 Jahre zurückliegenden angeblichen Seitensprung erstochen hat, ist ein 89-jähriger Rentner zu fünf Jahren und vier Monaten Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Der angeklagte Senior hatte die Tat gestanden: Die 82-Jährige habe ihm in einem Streit an den Kopf geworfen, dass die älteste gemeinsame Tochter gar nicht von ihm stamme. Der richtige Vater sei „jünger, schöner und reicher als Du“, habe seine Frau ergänzt. Das habe er nicht ausgehalten und zugestochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Mordes angeklagt. Doch das Gericht ging von einer Messerattacke im Eifersuchtswahn aus. Arg- und wehrlos sei die Frau dabei nicht gewesen. „Damit ist das Mordmerkmal der Heimtücke nicht erfüllt“, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees.

Insgesamt 20 Schnitt- und Stichverletzungen hatte der Senior seiner Frau zugefügt. Die 82-Jährige starb noch in der gemeinsamen Wohnung. Nach der Tat hatte der Rentner versucht, sich selbst töten. Er konnte schwer verletzt gerettet werden. Die Tochter hatte ihre Eltern in deren Wohnung gefunden und den Notarzt gerufen.

Der Staatsanwalt äußerte Zweifel: Der Mazedonier habe wohl unbedingt an den Fehltritt seiner Frau glauben wollen, denn ein Vaterschaftstest belege, dass er der leibliche Vater der älteren Tochter sei. Er hatte sieben Jahre Haft gefordert. Die Verteidigerin hatte keinen konkreten Antrag gestellt. Sie bat nur darum, das hohe Alter des Angeklagten und sein Geständnis zu berücksichtigen.

Der 89-Jährige wird seine Haft wohl in der Spezialhaftanstalt für Senioren bei Paderborn verbüßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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