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Mordprozess

Fall Fabian: Gutachten hält Angeklagte für schuldfähig

Die Angeklagte wird stets mit Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt.

Die Angeklagte wird stets mit Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt. Foto: Bernd Wüstneck/dpa

Ein Gutachter bestätigt die psychischen Probleme der Angeklagten im Fabian-Prozess. Er berichtete von Egozentrik und Emotionslosigkeit. Ob die Tatvorwürfe stimmen, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Von dpa 08.10.2026, 11:35 Uhr
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Rostock. Die des Mordes an dem achtjährigen Fabian aus Güstrow angeklagte Frau ist nach einem psychiatrischen Gutachten grundsätzlich schuldfähig. Zwar attestierte der psychiatrisch-forensische Sachverständige Peter Keiper der 30-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ und eine Lernbehinderung. Diese seien aber nicht so schwer ausgeprägt, dass sie die Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt hätten deutlich beeinflussen können. 

Der Gutachter war seit 28. April an jedem Verhandlungstag dabei.

Der Gutachter war seit 28. April an jedem Verhandlungstag dabei. Foto: Bernd Wüstneck/dpa

Auch mit Blick auf die Einsichtsfähigkeit in das Unrecht der ihr zu Last gelegten Tat betonte der Gutachter, dass die Angeklagte trotz der psychischen Probleme in der Lage sei, das Unrecht der vorgeworfenen Tat in „vollen Umfang“ zu erkennen. Der Facharzt, der seit Prozessbeginn am 28. April an jedem Verhandlungstag teilnahm, verwies auf psychopathische Tendenzen der Angeklagten, die sich in gefühllosen und manipulativen Verhalten zur Ausbeutung anderer zeigten. 

Laut Anklage soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl rund 15 Kilometer von Güstrow entfernt erstochen und die Leiche anschließend angezündet haben. Ein Tatmotiv sieht die Staatsanwaltschaft in ihrer Beziehung zu Fabians Vater. Die Angeklagte wies die Vorwürfe mehrmals deutlich zurück. 

Nach eigenen Angaben bezieht sie seit 2015 wegen psychischer Probleme eine Erwerbsminderungsrente. Nach dem Gutachten wird mit einem Abschluss der Beweisaufnahme gerechnet. Danach würden am 29. und 30. Oktober die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und am 10. November möglicherweise das Urteil folgen.

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